Detailansicht Hände mit Schutzhandschuhen beim Reinigen einer Handfeuerwaffe
© maxshutter | stock.adobe.com
Metalltechniker, Landesinnung

Novelle des Waffengesetzes

Die wichtigsten Änderungen ab 1. Jänner 2019 im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Mit der Novelle des Waffengesetzes 2018 wurden Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie des Europäischen Parlaments und Rates (Richtlinie EU 2017/853) in Österreich umgesetzt.

Inhaltsverzeichnis

    Das Inkrafttreten der Neuerungen erfolgt in zwei Etappen, zum einen mit 1.1.2019 und zum anderen mit 14.12.2019. 

    Auswahl von Neuerungen:   

    • Neukategorisierung der Schusswaffen
    • Wartefristen bei negativem "Psychotest"
    • Erweiterung der Anzahl an erlaubten Schusswaffen
    • Definition des Sportschützenvereins und Sportschützen
    • Änderung der Gültigkeitsdauer bei der Einwilligungserklärung für das Verbringen von Schusswaffen und Munition in der EU
    • Erlaubnis des Verwendens von Schalldämpfern bei Ausübung der Jagd für Jäger u.a.

    Weitere Informationen zur Novelle des Waffengesetzes 

    Stand: 28.05.2024

    Weitere interessante Artikel
    • Teilnehmer des Hufbeschlagskurses 2024/2025 in Stadl-Paura in der Werkstatt
      Erfolgreicher Abschluss des Hufbeschlagskurses 2024/2025 in Stadl-Paura
      Weiterlesen
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Beschluss der Unabhängigen Schiedskommission zu Preisänderungen durch Stahlpreiserhöhungen
      Weiterlesen