Förderungen der Innung NÖ
Metalltechniker
Lesedauer: 5 Minuten
1. Weiterbildungsförderung der Metalltechnik Innung NÖ
Fördergegenstand
Gefördert werden Kosten für fachspezifische, kaufmännische, sprachliche und rechtliche Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmern aktiver Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitern.
Förderhöhe
50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen sind bis spätestens 3 Monate nach Kursende an das Innungsbüro, mittels Antragsformular, zu übermitteln. Der Antragsteller hat anzugeben, dass er die De-minimis-Förderungs-Höchstgrenze in den letzten 3 Steuerjahren nicht überschritten hat, widrigenfalls wird keine Förderung ausbezahlt.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
2. „Cyber-Sicher“-Digitalisierungsförderung für Metalltechniker
Fördergegenstand
Gefördert werden die Beratungskosten pro aktivem Mitgliedsbetrieb für eine Beratung im Ausmaß von 8 Stunden in folgenden Themengebieten:
- Systemarchitektur
- Perimeter- und Internetsicherheit
- Endpoint- und Server Protection
- Zugriffskontrolle und Benutzerverwaltung
- Datensicherheit und Datenschutz
- Schwachstellen- und Risikomanagement
- Netzwerküberwachung und Protokollierung
- Physische Sicherheit
Förderhöhe
100% der Beratungskosten pro aktivem Mitgliedsbetrieb für eine Beratung im Ausmaß von 8 Stunden
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Antragstellung per Formular, bitte um Retournierung der ersten Seite (ausgefüllt) an metalltechnik@wknoe.at. Die Vorfinanzierung erfolgt durch Sie als Förderwerber. Sie begleichen die Honorarnote des Beratungsunternehmens. Nachdem Sie die relevanten Dokumente in Ihrem Benutzerkonto hochgeladen haben (mehr dazu unter Punkt 5 „Beratungsablauf“ im Formular), erfolgt die Auszahlung der Förderung. Förderungen nach dieser Förderrichtlinie unterliegen der De-Minimis VO („DeM-VO“).
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollten Förderungen zu Unrecht bezogen worden sein, müssen diese rückerstattet werden.
3. Förderung E zu B-Führerschein
Fördergegenstand
50% der netto Kurskosten, max. aber 200€ der Nettokosten pro Teilnehmer. Max. 5 Förderungen pro aktivem Mitgliedsbetrieb sind pro Kalenderjahr möglich.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen, Zahlungs- und Teilnahmebestätigungen bzw. Führerscheinkopien sind bis spätestens 3 Monate nach Kursende per Mail unter metalltechnik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
4. Wir unterstützen Sie, wenn Sie einen Rechtsanwalt brauchen
Fördergegenstand
Wir haben für Sie, in Kooperation mit dem Rechtsanwalt der Bundesinnung der Metalltechniker, Dr. Ing. Andreas Pascher, ein Paket geschnürt, das Sie ab sofort in Anspruch nehmen können.
Sollten Sie spezielle rechtliche Probleme und Fragestellungen haben, die im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Bereich der Metalltechnik stehen, bei welchen Sie glauben, dass Ihnen ein Rechtsanwalt behilflich sein kann, fördern wir Ihre Anfragen bei Dr. Ing. Andreas Pascher wie folgt:
Förderhöhe
Die telefonische Erstberatung ist für Sie gratis. Für ein folgendes Erstgespräch in der Kanzlei von Dr. Pascher (Kosten: 70-90€) übernimmt Ihre Innung 50% dieser Kosten, sofern eine allfällige Rechtsschutzversicherung des Mitgliedsbetriebes diese Kosten nicht ersetzt. Sie können eine derartige Förderung 5x pro Jahr in Anspruch nehmen.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen sind nach Inanspruchnahme der Beratung per Mail unter metalltechnik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Kontaktdaten:
Pascher Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Ing. Andreas Pascher
A-1010 Wien, Zedlitzgasse 1
Tel: 01 513 86 28 Fax: DW 11
andreas.pascher@psra.at
www.psra.at
5. Förderung EN 1090 - Erstberatung
Fördergegenstand
Gefördert wird die Absolvierung einer Erstberatung zur EN 1090. Eine Liste der Erstberater kann bei der Innung unter metalltechnik@wknoe.at angefordert werden.
Förderhöhe
50% der Gesamtkosten. Sie können eine derartige Förderung lediglich einmal in Anspruch nehmen.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind nach Inanspruchnahme der Erstberatung per Mail unter metalltechnik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
6. Fachbuchförderung
Fördergegenstand
Wir unterstützen Sie beim Ankauf von facheinschlägigen Fachbüchern und fachspezifischen Unterlagen.
Förderhöhe
50%, max. aber 200€ der Nettokosten. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich. Nur diese sind antragsberechtigt.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind nach Ausstellung derselben per Mail unter metalltechnik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
7. Beratungsförderung
Fördergegenstand
Ihre Landesinnung unterstützt Sie bei erfolgter Inanspruchnahme einer ökologischen, geförderten Betriebsberatung der WKNÖ mit einem zusätzlichen Betrag.
Förderhöhe
Bis zu 300€. Diese Förderung kann 1x pro Jahr in Anspruch genommen werden. Wir entscheiden über die Höhe der Förderung, die an Sie ausbezahlt wird.
Förderkreis
Gefördert werden aktive Mitglieder der Landesinnung der Metalltechniker Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich. Nur diese sind antragsberechtigt.
Dauer
Die Fördermaßnahme gilt solange das Förderbudget nicht überschritten wird.
Antrag
Beratungsbericht, Zeitaufstellung des Beraters, Honorarnote, Zahlungsnachweis für Beratung, Kontoauszug mit erhaltener Förderung sind nach Ausstellung derselben per Mail unter metalltechnik@wknoe.at an das Innungsbüro zu übermitteln.
Anspruch
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Rückforderung
Sollte sich herausstellen, dass die Förderung widerrechtlich in Anspruch genommen wurde, ist die Förderung zurückzuzahlen.
Die Fördermaßnahmen der Landesinnung sind „De-minimis“- Beihilfen
Die auf dieser Seite angeführten Förderungen stellen eine De-minimis-Beihilfe gemäß der neuen De minimis VO (EU) 2023/2831 der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen, ABl. L 352/1 vom 24.12.2013, dar. Der neue Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen von einem Mitgliedsstaat gewährten De-minimis-Beihilfe darf in einem Zeitraum von drei Jahren EUR 300.000,-- (vgl Art 3 (2) neue De minimis VO) nicht übersteigen.
De minimis VO (EU) 2023/2831