Metalltechniker, Landesinnung
Lehrberuf Gießereitechnik
Berufsprofile und Ausbildungsordnung
Lesedauer: 1 Minute
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Der Lehrberuf Gießereitechnik umfasst zwei Berufsschwerpunkte: Den Schwerpunkt Eisen- und Stahlguss und den Schwerpunkt Nichteisenmetallguss.
Durch die Berufsausbildung soll der ausgebildete Lehrling befähigt werden, die nachfolgenden Tätigkeiten fachgerecht, selbstständig und eigenverantwortlich auszuführen:
Gießereitechnik: Schwerpunkt Eisen- und Stahlguss
- Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
- Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
- Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
- Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
- Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
- Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
- Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
- Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
- Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
- Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
- Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
- Mitarbeiten bei der Überwachung und Steuerung von Sandkreisläufen,
- Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Eisen- und Stahlgusslegierungen,
- Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Eisen- und Stahlguss.
Gießereitechnik: Schwerpunkt Nichteisenmetallguss
- Herstellen von Formen und Kernen nach verschiedenen Formverfahren,
- Abgießen der Formen und Vorbereiten des Gießprozesses,
- Prüfen und Vorbereiten von Modellen sowie Instandsetzen von Modelleinrichtungen,
- Aufbereiten und Auftragen von Form- und Kernüberzügen; Zusammenbauen von Formen, Einlegen von Kernen und Gießfertigmachen (Säubern, Verklammern, Beschweren) der Formen,
- Rüsten, An- und Ausfahren und Bedienen der betriebsspezifischen Produktionsanlagen,
- Ausleeren der Formen und Anwenden von Maßnahmen zum Entkernen,
- Nachbearbeiten der Gussteile wie zB Strahlen, Reinigen, Putzen, Schleifen, Entgraten,
- Setzen von Maßnahmen zum Abstellen von Gussfehlern,
- Durchführen von werkstoffspezifischen Anschnitt-, Modul- und Speiserberechnungen,
- Herstellen gießgerechter Zeichnungen,
- Mitarbeit bei der Wartung, Pflege und Instandhaltung der betriebsspezifischen Maschinen, Geräte und Anlagen,
- Bedienen von Druck- und/oder Kokillengusseinrichtungen,
- Mitarbeit bei der Schmelzführung, Schmelzbehandlung und Schmelzüberwachung von Nichteisenmetall-Gusslegierungen,
- Durchführen spezieller Wärme- und Nachbehandlungsmethoden für den Nichteisenmetall-Guss,
- Durchführen von Produktions- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie Analysieren und Bewerten von Gussfehlern,
- Ausführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften, Normen, Umwelt- und Qualitätsstandards.
» Die gesamte Gießereitechnik-Ausbildungsordnung
Stand: 24.11.2020