Modulare Lehre Metalltechnik
Ausbildungsordnung und Berufsprofil
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Metalltechnik ist ein Modullehrberuf. Hier finden Sie Informationen zum Aufbau der Ausbildung und den gesetzlichen Grundlagen.
Metalltechnik – Ausbildungsordnung neu
Die Metalltechnik – Ausbildungsordnung wurde per Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 2022 geändert.
Auf Grund der §§ 8, 24 und 27 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 118/2021, wird verordnet und die Metalltechnik-Ausbildungsordnung von 2018 (BGBl. II Nr. 149/2018) geändert, folgende Kombinationen von Haupt- und Spezialmodulen sind nun möglich:
Des Weiteren ist laut § 8 Abs. 4 BAG eine Kombination des Grundmoduls Metalltechnik und der Hauptmodule Maschinenbautechnik, Werkzeugbautechnik oder Zerspanungstechnik mit dem Spezialmodul Additive Fertigung (Additive Manufacturing AM) des Lehrberufes Mechatronik, Mechatronik-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 196/2019, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 195/2021, möglich.
Mit den neuen Kombinationsmöglichkeiten wurde auf die Wünsche der Branche reagiert, um den Nachwuchsfachkräften eine solide Ausbildung bieten zu können. Mit dieser Maßnahme wurde ein modernes Berufsbild geschaffen, welches die Themen der fortschreitenden Digitalisierung und der Nachhaltigkeit tiefer abbildet, und so den jungen Metalltechniker / die junge Metalltechnikerin für die berufliche Zukunft vorbereitet. Dies soll nicht zuletzt auch die Attraktivität der Metalltechnik-Lehre steigern.
Stand: 01.09.2022