Kunststoffverarbeiter, Fachvertretung

Aus- und Weiterbildungsangebote nach der Lehrabschlussprüfung

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Gemäß Berufsreifeprüfungsgesetz (BGBl.Nr. I Nr. 68/1997) können Absolventen einer Lehrabschlussprüfung mit Beginn des 18. Lebensjahres zur Berufsreifeprüfung antreten.

    Grundsätzlich sind im Rahmen der Prüfung folgende Teilprüfungen abzulegen:

    • Deutsch
    • Mathematik
    • Lebende Fremdsprache
    • Fachbereich

    Die Teilprüfung im „Fachbereich“ entfällt gemäß Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den Ersatz von Prüfungsgebieten der Berufsreifeprüfung für jene, die eine Meisterprüfung im Handwerk der Kunststoffverarbeiter absolviert haben.

    Die bestandene Berufsreifeprüfung berechtigt zum Besuch höherer Schulen wie z.B. Kollegs, Akademien, Fachhochschulen, Hochschulen und Universitäten.

    Stand: 27.11.2015

    Weitere interessante Artikel
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Wissensvermittlung im Lehrbetrieb und in der Berufschule
      Weiterlesen
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Richtlinie der AUVA zur Gefahrenunterweisung im Berufsschulunterricht auf Grundlage der KJBG-VO
      Weiterlesen