Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren

Wer sind wir?

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2023
Sicherheitsfachkräfte und sicherheitstechnische Zentren
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Das Gesetz verlangt von Unternehmen die Einhaltung von zahlreichen Vorgaben zur Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung. Jeder Betrieb, der Arbeitskräfte beschäftigt, ist verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft (extern bzw. intern) einzusetzen.

Sicherheitsfachkräfte überprüfen Sicherheitseinrichtungen und Arbeitsbedingungen, beraten bei der Planung von Arbeitsstätten und der Auswahl von persönlichen Schutzausrichtungen (PSA).

Sie führen Standortbegehungen und Anlagenbesichtigungen durch, analysieren Unfälle, empfehlen Brandschutz-, Evaluierungs-, Evakuierungs- und Unfallverhütungsmaßnahmen, klären über Berufskrankheiten und Arbeitshygiene auf und beurteilen Arbeits- und Beleuchtungsverhältnisse.

Mit Mitarbeitern besprechen sie die Gestaltung von Arbeitsplätzen und optimieren die Arbeitsergonomie. Darüber hinaus organisieren Sicherheitsfachkräfte Erste-Hilfe-Kurse, Vorträge und Schulungen, messen die Luftgüte, Lärm- und Staubbelastung, beraten bei der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, kontrollieren die Einhaltung von Ruhezeiten, erstellen und kontrollieren Betriebs- bzw. Arbeitsanweisungen und dokumentieren ihre Erkenntnisse und Vorschläge in Berichten.

Sicherheitsfachkräfte beraten neben den Unternehmern auch Mitarbeiter, Belegschaftsvertreter und Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP). Sicherheitsfachkräfte sind auch das verbindende Glied von Arbeitgebern/Betrieben/Unternehmungen zu den Arbeitsinspektoren.

Der Einsatz von Sicherheitsfachkräften reduziert nachweislich die Anzahl von Arbeitsunfällen, steigert das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen und sorgt für sichere Betriebsstätten sowie Rechtssicherheit. 

Betrieb eines Sicherheitstechnischen Zentrums

Der Betreiber eines Sicherheitstechnischen Zentrums hat die geplante Inbetriebnahme spätestens vier Wochen vor Aufnahme des Betriebes dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft zu melden und die Voraussetzungen für den Zentrumsbetrieb nach der Verordnung über Sicherheitstechnische Zentren (STZ-VO) einzuhalten.

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