Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Fundbüro

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 Fundbüro
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In Fundbüros können gefundene Gegenstände abgegeben werden. Diese werden bis zu einem Jahr verwahrt.

Wird ein Fund nicht innerhalb dieser Frist vom ursprünglichen Besitzer beansprucht, so geht er ins Eigentum des Finders über. Verfallene Gegenstände werden dann von der Fundbehörde nutzbringend verwertet.

Wer Gegenstände, die mehr als zehn Euro wert sind oder die einen offensichtlichen Wert für die Eigentümer darstellen (z.B. Bankkarten oder Dokumente) findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet diese an den Verlustträger auszuhändigen bzw. unverzüglich bei einer Fundbehörde abzugeben. Ausgenommen davon sind bedenkliche Gegenstände wie etwa Waffen sowie Fahrzeugpapiere und KFZ-Kennzeichen. Diese sind immer bei der Polizei abzugeben.

Finder haben gegenüber dem Eigentümer einen Anspruch auf Finderlohn sowie auf Aufwandsentschädigung für entstandene Kosten.

Fundbüromitarbeiter nehmen die gefundenen Gegenstände entgegen, bewahren diese, vermerken Fundort und Zeitpunkt des Fundes sowie den Namen des Finders.

Die meisten Fundbüros bieten heute auch Online-Services an - Datenbanken in denen nach verlorenen Gegenständen gesucht werden kann sowie Online-Formulare zur einfachen Erstellung von Verlustmeldungen.

Sobald der Gegenstand gefunden ist, verständigen die Fundbüromitarbeiter die rechtmäßigen Eigentümer.

Stand: 30.03.2018