Welche Gewerbeberechtigung für die Errichtung von PV-Anlagen erforderlich ist
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Gegenstand dieses Merkblatts ist die gewerberechtliche Abgrenzung betreffend die Planung, Errichtung, Prüfung und Inbetriebnahme von PV-Anlagen.
Die Zuordnung der Gewerbe zu den einzelnen Arbeitsschritten orientiert sich am Kernbereich der jeweiligen Gewerbeberechtigungen (Berechtigungsumfang).[1] Die gewerberechtliche Zuteilung gibt die Rechtsmeinung der Bundessparte Gewerbe und Handwerk auf Grundlage der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik wieder.
Die Zuordnung der Gewerbe zu den einzelnen Arbeitsschritten orientiert sich am Kernbereich der jeweiligen Gewerbeberechtigungen (Berechtigungsumfang).[1] Die gewerberechtliche Zuteilung gibt die Rechtsmeinung der Bundessparte Gewerbe und Handwerk auf Grundlage der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik wieder.
I. Beurteilungskriterien
Für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen können mehrere Gewerbe erforderlich sein. Die Gewerbeberechtigung hängt von folgenden Kriterien ab:
1) Arten von Photovoltaikanlagen:
- Aufdachanlagen (z.B. Satteldach, Flachdach, Pultdach)
- Gebäudeintegrierte PV-Anlagen (z.B. In-Dach-Anlagen wie Photovoltaik-Dachziegel, Fassaden, Zäune, Balkone, Carports)
- Freiflächenanlagen
2) Systemarten:
- Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen: Die PV-Anlage ist an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Es erfolgt eine Teil- oder Volleinspeisung.
- Insel-Photovoltaik-Anlagen: Inselanlagen sind Photovoltaiksysteme, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Es kann damit der individuelle Bedarf an Strom gedeckt werden (autarke Stromversorgung).
3) Komponenten einer PV-Anlage:
- Unterkonstruktion und Halterung
- Photovoltaik-Module
- Generatoranschlusskasten
- Überspannungsschutz (AC und DC) [2]
- Wechselrichter
- Energiespeichersystem (Stromspeicher)
- Kabel- und Leitungsanlage (AC und DC)
- Netzanschlusspunkt (z.B. Zähler)
4) Arbeitsschritte:
- Planung
- Herstellung von PV-Modulen
- Herstellung von Unterkonstruktionen
- Herstellung der PV-Halterungen
- Aufständern (Anbringen der PV-Halterungen)
- Befestigung der PV-Module an die PV-Halterungen
- Verbinden der PV-Module mit dem Generatoranschlusskasten
- Dimensionierung und Errichtung der Kabel- und Leitungsanlage
- Dimensionierung und Errichtung von Erdungs,- Blitz- und Überspannungsschutzanlagen
- Montage und Anschluss des Wechselrichters
- Montage und Anschluss eines Energiespeichersystems (Stromspeicher)
- Netzanschluss der PV-Anlage, je nach Systemart
- Erstprüfung der PV-Anlage
- Inbetriebnahme der PV-Anlage
- Wartung/Reparatur
- Demontage
II. Erforderliche Gewerbeberechtigungen
Für die einzelnen Schritte sind folgende Gewerbeberechtigungen[3] erforderlich:
1) Planung einer Photovoltaik-Anlage (unter Beachtung sämtlicher Bereiche wie Statik, Dichtheit, Haftung, Brandschutz, Förderungen, Meldungen etc.)
- Begutachtung Aufstellungsort PV-Anlage:
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Elektrotechniker: sämtliche elektrische/elektronische Bauteile
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Glaser: Glasdächer, Glasfassaden
- Holzbau-Meister: Holzunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer, Metallfassade
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Begutachtung/Prüfung des Untergrunds, statischer Anforderungen (z.B. Wind/Schnee/Eis/Wärmespannungen):
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Glaser: Glasdächer, Glasfassaden
- Holzbau-Meister: Holzunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer, Metallfassade
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Dimensionierung der elektrischen Betriebsmittel der PV-Anlage (z.B. PV-Module, Wechselrichter, Energiespeicher):
- Elektrotechniker
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Dimensionierung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die mit der Errichtung von PV-Anlagen in Zusammenhang stehen (z.B. Netzanschluss, Erdungs- und Blitzschutzanlagen):
- Elektrotechniker
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Elektrotechniker
- Auswahl der Halte- und Unterkonstruktionen am Dach oder Fassade:
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Dachdecker
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
- Glaser (Glasdächer/-fassaden)
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik (Metallunterbau)
- Spengler (Metalldächer/-fassaden)
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau)
- Anordnung der PV-Module:
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau): Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Dachdecker: Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Elektrotechniker: Anordnung aus elektrotechnischer Sicht
- Facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) − soweit es die Planung betrifft
- Glaser: Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Holzbau-Meister: Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Mechatroniker: Anordnung aus elektrotechnischer Sicht
- Spengler: Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Baumeister im Rahmen seiner Bauführung (nur bei Neubau bzw. Ausbau): Anordnung aus bautechnischer Sicht
- Beschaffung der PV-Komponenten:
- Alle oben genannten Gewerbe, ausgenommen Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure)
2) Produktion
- • Produktion von PV-Modulen:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- • Produktion von Halterungen und Unterkonstruktionen:
- Holzbau-Meister: Unterkonstruktionen aus Holz
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik
- Spengler
- Holzbau-Meister: Unterkonstruktionen aus Holz
3) Errichtung
- Herstellung bzw. Montage der Unterkonstruktion:
- Baumeister: Massivfundamente
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Holzbau-Meister: Holzunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/ Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Baumeister: Massivfundamente
- Montage der PV-Halterungen auf der Unterkonstruktion:
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Befestigung der PV-Module auf die vorgesehene, bereits fixierte Halterung bzw. Unterkonstruktion, die vom jeweils befugten reglementierten Gewerbe freigegeben wurde:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Metalltechniker
- Freies Gewerbe "Montage von Solar- und Photovoltaikmodulen ohne Anschlussarbeiten"
- Elektrotechniker
- Herstellung des Daches/der Fassade mittels gebäudeintegrierter PV-Module (z.B. In-Dach-Photovoltaik mit steckerfertigen PV-Leitungen bis zum Generatoranschlusskasten):
- Dachdecker: Dächer, Fassaden
- Glaser: Glasfassaden/-dächer
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik: Metallfassaden
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Dachdecker: Dächer, Fassaden
- Montage des Generatoranschlusskastens und des Wechselrichters:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Installation der Kabel- und Leitungsanlage (Verkabelung):
- Elektrotechniker
- Mechatroniker (DC bis zum Wechselrichter)
- Elektrotechniker
- Anschluss der PV-Komponenten:
- Elektrotechniker
- Dachdecker/Spengler/Glaser bei PV-Dachziegeln, PV-Dachelementen und PV-Fassadenelementen mittels vorgefertigter Steckverbindungen bis zum Generatoranschlusskasten
- Mechatroniker DC-seitig bis zum Wechselrichter
- Elektrotechniker
- Montage und Anschluss von Energiespeichersystemen (Stromspeicher):
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Herstellen des Netzanschlusses der PV-Anlage:
- Elektrotechniker
- Elektrotechniker
4) Inbetriebnahme der PV-Anlage
- Erstprüfung und Inbetriebnahme der PV-Anlage, Erstellen des Prüfberichtes, Erstellen der Systemdokumentation, Fertigstellungsanzeige beim Verteilernetzbetreiber:
- Elektrotechniker
- Elektrotechniker
5) Wartung/ Reparatur
- Wartung bzw. Reparatur der Unterkonstruktion:
- Baumeister: Massivfundamente
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Holzbau-Meister: Holzunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer,/-fassaden
- Baumeister: Massivfundamente
- Wartung bzw. Reparatur der PV-Halterungen auf der Unterkonstruktion:
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer,/-fassaden
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Wartung bzw. Reparatur der PV-Module:
- Dachdecker: Dächer, Fassaden (ausgenommen elektrische/elektronische Bauteile)
- Elektrotechniker: elektrische/elektronische Bauteile
- Glaser: Glasfassaden/-dächer (ausgenommen elektrische/elektronische Bauteile)
- Mechatroniker: elektrische/elektronische Bauteile
- Metalltechniker: Metallfassaden (ausgenommen elektrische/elektronische Bauteile)
- Spengler: Metalldächer/-fassaden (ausgenommen elektrische/elektronische Bauteile)
- Dachdecker: Dächer, Fassaden (ausgenommen elektrische/elektronische Bauteile)
- Wartung bzw. Reparatur des Generatoranschlusskastens und des Wechselrichters:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Wartung bzw. Reparatur der Kabel- und Leitungsanlage:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker (DC bis zum Wechselrichter)
- Elektrotechniker
- Wartung bzw. Reparatur des Netzanschlusses der PV-Anlage an das Verteilernetz:
- Elektrotechniker
6) Demontage
- Demontage der Unterkonstruktion:
- Baumeister: Massivfundamente
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Holzbau-Meister: Dachstuhl/Fassade
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Baumeister: Massivfundamente
- Demontage der PV-Halterungen von der Unterkonstruktion:
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Glaser: Glasdächer/-fassaden
- Metalltechniker, Mechatroniker für Maschinen und Fertigungstechnik: Metallunterbau für Dachstuhl/Dachkonstruktion/Fassade
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Dachdecker: sämtliche Dächer/Fassaden ausgenommen Glasdächer/-fassaden
- Demontage der PV-Module:
- Elektrotechniker: ausgenommen gebäudeintegrierte PV-Module
- Dachdecker: Dächer, Fassaden
- Glaser: Glasfassaden/-dächer
- Mechatroniker: ausgenommen gebäudeintegrierte PV-Module
- Metalltechniker: Metallfassaden
- Spengler: Metalldächer/-fassaden
- Elektrotechniker: ausgenommen gebäudeintegrierte PV-Module
- Demontage des Generatoranschlusskastens und des Wechselrichters:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Demontage der Kabel- und Leitungsanlage:
- Elektrotechniker
- Mechatroniker
- Elektrotechniker
- Demontage des Netzanschlusses der PV-Anlage an das Verteilnetz:
- Elektrotechniker
- Elektrotechniker
Allgemeine Information:
Jedes Gewerbe darf gemäß § 33 GewO 1994 jene Bauteile prüfen, zu deren Montage/Installation das jeweilige Gewerbe berechtigt ist. Die jeweilige Gewerbezuordnung ist der im PV-Merkblatt getroffenen Gliederung zu entnehmen.
Dies trifft auch auf facheinschlägige Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure) zu.
Nebenrechte sind im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.
[1] Die gewerberechtliche Zuteilung gibt die Rechtsmeinung der Bundessparte Gewerbe und Handwerk auf Grundlage der geltenden gewerberechtlichen Vorschriften und des aktuellen Standes der Technik wieder. Stand: Juni 2024.
[2] AC = Wechselstrom; DC = Gleichstrom
[3] Die genannten Gewerbe sind in alphabetischer Reihenfolge angeführt.
Stand: Juni 2024
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Hinweis: Diese Information finden Sie auch im Internet unter http://wko.at/oe/gewerbe-handwerk/start. Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammern Österreichs sowie deren Fachorganisationen ist ausgeschlossen.
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Stand: 17.07.2024