Gesundheitsberufe, Landesinnung

Verschiebung der Reform bei Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten

Angleichung der Fristen ab 1.7.2021

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Die für 1.1.2021 geplante Angleichung wird um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben.

Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter ist auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.


Achtung:
Bei den Zahntechnikern sind im Kollektivvertrag für die Arbeiter bereits die langen Kündigungsfristen enthalten.
Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Kurzarbeit: In der Krise die beste Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter
    Weiterlesen
  • Person trägt ein Hörgerät
    Reparaturbonus: Reparatur von Hörgeräten und elektrischen Mobilitätshilfen wird gefördert
    Weiterlesen