Friseure, Landesinnung
Festsetzung von Trinkgeldpauschalien für Friseur:innen
Trinkgeldpauschalien NÖGKK
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Für die bei der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse versicherten Dienstnehmer und Lehrlinge (mit Ausnahme der Angestellten, der kaufmännischen Lehrlinge und der mittätigen Ehegatten), die in Betrieben
beschäftigt sind, die der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Landesinnung der Friseure, angehören, werden für die Bemessung der allgemeinen Beiträge für Trinkgelder Pauschbeträge festgesetzt.
Die aktuelle Verlautbarung finden Sie unter den Downlods.
Stand: 27.02.2020