Fahrzeugtechnik, Landesinnung

Fahrerqualifizierungsnachweis für Abschleppfahrten durch KFZ-Techniker

Was ist erlaubt beim Abschleppen reparaturbedürftiger Fahrzeugen

Lesedauer: 1 Minute

Das Verkehrsministerium klärt in seiner Stellungsnahme die Frage, ob Lenker von Kfz-Betrieben, die Abschleppfahrten durchführen einen Fahrerqualifizierungsnachweis benötigen bzw. ob die persönliche Fahrerkarte des Lenkers in Verbindung mit einem schriftlichen Arbeitsauftrag und – allenfalls – einem Auszug aus dem Gewerberegister taugliche Mittel sind, um dem kontrollierenden Polizisten die Beurteilung der Frage, ob die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. "Handwerkerregelung" gemäß § 19 Abs. 3 Z 7 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) gegeben sind, zu ermöglichen. 

Stand: 10.07.2018

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Vorschriften über Blaulichtbewilligungen für Ärzte
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Erläuterungen zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG von Fahrzeugen der Klasse L
    Weiterlesen