Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Veröffentlichung neuer OIB-Richtlinien – Erfolg im Bereich Elektroheizung

Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich 

Lesedauer: 1 Minute

Die OIB-Richtlinien 2015 wurden in der Generalversammlung des OIB am 26. März 2015 beschlossen. Die Richtlinien dienen der Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften in Österreich und können von den Bundesländern in ihren Bauordnungen für verbindlich erklärt werden, was bereits in acht Bundesländern erfolgt ist.

Im Ganzen existieren 6 OIB-Richtlinien zu Grundanforderungen für Bauwerke mit unterschiedlichen Themen (Brandschutz, Hygiene, Umweltschutz u.a.), wobei die OIB-Richtlinie 6 sich mit dem Thema „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ befasst.

Der Entwurf der neuen Richtlinie 6 legte im Kapitel zu den Anforderungen an Teile des gebäudetechnischen Systems fest, dass beim Neubau von Gebäuden mit einer spezifischen Heizlast von mehr als 10 W/m² elektrische Widerstandsheizungen für die Raumheizung nicht als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden dürfen.

Die Bundesinnung hat in ihrer Stellungnahme gegen das geplante Verbot von elektrischen Widerstandsheizungen vehement argumentiert und protestiert.

Mittlerweile wurden die OIB-Richtlinien vom OIB-Institut veröffentlicht (http://www.oib.or.at/de/oib-richtlinien) und der OIB-Richtlinie 6 ist zu entnehmen, dass das geplante Verbot elektrischer Widerstandsheizungen nicht umgesetzt und ersatzlos gestrichen wurde.

Daraus folgt, dass auch in Zukunft elektrische Widerstandsheizungen für die Raumheizung als Hauptheizungssystem eingebaut und eingesetzt werden dürfen.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesinnung darauf hin, dass elektrische Widerstandsheizungen, die ganz oder teils mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie betrieben werden, die derzeit effektivste und effizienteste Heizungsmethode darstellen, weil diese  

  • grundlegend zur besseren Netzausnutzung beitragen,
  • Stromlieferanten und Netzbetreibern steuernde Eingriffe (Steuerbarkeit) ermöglichen,
  • eine der wenigen Anwendungsmöglichkeiten für den Smartmeter sind,
  • Baukosten (geringe Errichtungskosten, Wegfall eines Hauskaminsystems u.a.) wesentlich reduziert,
  • bei richtiger Anwendung und Installation Betriebs- und Wartungskosten erheblich verringern,
  • aus heutiger Sicht das umweltfreundlichste und im Hinblick auf die Energiewende zukunftsweisendste Heizmodell ist und schließlich
  • die Bildung von Green-Jobs im Nah- und Fernbereich (Industrie und Gewerbe) fördern. 

Stand: 13.03.2018

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