Förderung der Anschaffung von Berufsausstattung beim heimischen Fachhandel
Anschaffungen auch 2024 förderbar
Lesedauer: 1 Minute
Die Förderung der Anschaffung von Berufsausstattung beim heimischen Fachhandel wurde im Jahr 2023 sehr gut angenommen.
Im Landesinnungsausschuss wurde beschlossen auch Anschaffungen im Kalenderjahr 2024 zu fördern.
Die wesentlichen Fakten
Fördergegenstand
Gefördert wird die Anschaffung von folgenden Produkten für die berufliche Tätigkeit (Berufsfotografie) beim Fachhandel mit Hauptsitz in Österreich:
- IT + Zubehör
- Fotografisches Werkzeug
- Licht
Fachhandel
Als Fachhandel gelten spezialisierte Fachgeschäfte mit Hauptsitz in Österreich .
Förderhöhe
Gefördert wird der Netto-Betrag der Einkaufsrechnung.
Maximale Förderhöhe
einmalig EUR 278,- für förderwürdige Anschaffungen im Kalenderjahr 2024.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind aktive Mitglieder der Landesinnung der Berufsfotografie Niederösterreich mit Standort in Niederösterreich, welche die Grundumlage (GU) für 2024 bezahlt haben und bei welchen keine Zahlungsrückstände aus Vorperioden auf dem GU-Konto für die Landesinnung der Berufsfotografie vorliegen.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt online unter Förderantrag Berufsfotografie. Die Details zu den Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Einfach Antrag vollständig ausfüllen, Rechnungen/Zahlungsbelege hochladen und Antrag absenden. Nach positiver Antragsprüfung erfolgt die Überweisung des Förderbetrages auf das angegebene Bankkonto.
Eine Antragstellung ist bis 10.1.2025 möglich
Die Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.