Selbständigkeit
Informationen für Steinmetze
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Selbständige Tätigkeit als Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher
Der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher ist ein reglementiertes Gewerbe. In der Befähigungsnachweisverordnung sind die Zugangsvoraussetzungen zum Antritt des Gewerbes der Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher zu finden.
Die Gestaltung der Prüfungsordnung ist Aufgabe der Fachorganisationen der WKÖ:
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher-Befähigungsprüfungsordnung
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Prüfungsordnungen für alle Handwerke und reglementierte Gewerbe.
Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke. Es darf aber nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Der Eintragungsfähige Meistertitel
Ab 21.8.2020 dürfen diese Personen, die eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, die Bezeichnung „Meisterin“ bzw. „Meister“ auch vor ihrem Namen führen.
Mehr Infos zum eintragungsfähigen Meistertitel
Stand: 13.02.2023