Gründungszuschuss des Landes und der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Unterstützt wird die Neugründung und die Übernahme von Unternehmen, sofern die Jungunternehmereigenschaft vorliegend ist.
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Geltungsdauer
31.12.2024 vorbehaltlich der Ausschöpfung der budgetären Mittel
Förderart
Zuschuss
Fördergegenstand
Im Rahmen dieser Förderaktion werden Investitionen in Anlagegüter mit einem Projektvolumen von mindestens € 1.000,- durch einen Zuschuss unterstützt.
Unterstützt wird die Neugründung und die Übernahme von Unternehmen, sofern die Jungunternehmereigenschaft vorliegend ist.
Zielgruppe
Förderungswerber können natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften sein, die der gewerblichen Wirtschaft bzw. der Tourismus und Freizeitwirtschaft angehören.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, welche den Jungunternehmerstatus erfüllen, bis zu drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vollversicherungspflicht in der SVS.
Als „Jungunternehmer“ gelten natürliche Personen, die
- ein Unternehmen gründen,
- während der letzten fünf Jahre vor der Neugründung nicht wirtschaftlich selbstständig gewesen sind und
- eine etwaige bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben.
Bei Personengesellschaften müssen alle unbeschränkt haftenden Gesellschafter den Jungunternehmerstatus erfüllen.
Bei juristischen Personen muss wenigstens ein Jungunternehmer an der Förderungswerberin mit mehr als 25% beteiligt sein und die alleinige unternehmensrechtliche Geschäftsführung ausüben.
Im Zuge des Gründungszuschusses werden juristische Personen nur in der Rechtsform einer GmbH sowie FlexKapG gefördert.
Förderung
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10% (maximal € 2.000,-) der förderbaren Kosten.
Das geförderte Vorhaben ist innerhalb von 2 Jahren ab Antragstellung durchzuführen und abzurechnen. Eine Verlängerung des Vorhabenszeitraums ist gesondert zu beantragen.
Antragstellung
Förderantrag stellen (bevor etwaige Bestellungen oder Auftragserteilungen durchgeführt wurden) - ganz einfach über das WKO Benutzerkonto:
>> zur Anleitung und Antragstellung
Die Antragstellung kann bereits vor der Betriebsgründung erfolgen, längstens allerdings bis drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Vollversicherungspflicht in der SVS.
Für Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Bezirksstelle.