Betriebliche Förderungen zum Heizungstausch
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Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW
Mit dem „Raus aus Öl und Gas“-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert.
Welches Heizsystem wird gefördert?
- hocheffiziente und klimafreundliche Nah-/Fernwärme
- Holzheizung (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
- Wärmepumpe
Wird eine der oben genannten Heizungssysteme im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.
Wichtig: Nur wenn kein Anschluss an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz möglich ist, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.
Nennwärmeleistung | "Raus aus Öl und Gas"-Bonus Tausch fossiles Heizsystem | Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Altanlage |
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Anlage < 50 kW | 7.500 Euro | 4.000 Euro |
Anlage ≥ 50 kW und < 100 kW | 12.000 Euro | 7.000 Euro |
GWP | Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit GWP ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert. | |
Förderungssatz | Die Förderung ist mit 50% der förderungsfähigen Kosten begrenzt und wird als "De-Minimis"-Beihilfe ausbezahlt. |
Wann und wo muss ich die Förderung beantragen?
Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Der Antrag ist Online über das Förderportal der Kommunalkredit Public Consulting zu stellen: Fernwärmeanschluss < 100 kW | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Ihr neues Heizsystem hat eine Leistung >= 100 kW bzw. beliefert mehrere Gebäude?
Auch hier gibt es verschiedenste Fördermöglichkeiten über die Umweltförderstelle des Bundes. Es gilt darauf zu achten, dass hier jedenfalls ein Antrag im Vorhinein gestellt werden muss, also vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.
Förderprogramme gibt es für verschiedenste Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Ressourcen, wie beispielsweise:
- Fernwärmeanschluss
- Holzheizung zur zentralen Wärmeversorgung eines betriebseigenen Gebäudes
- Wärmepumpe
- Innerbetriebliche Mikronetze: zur zentralen Wärmeversorgung
- mehrerer betriebseigener Gebäude
- Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger sowie deren Optimierung: Versorgung von mindestens zwei räumlich getrennten Objekten, die im Besitz von zumindest zwei unterschiedlichen Eigentümern sind.
- Biomasse – Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung: zur Eigenversorgung mit Strom, Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse bzw. thermische Vergasungs- und Aufbereitungsanlage
- Innovative Nahwärmenetze: Neuerrichtung von Nahwärmeanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger oder von Abwärme zur Wärmeversorgung Dritter.
- Energiezentralen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kältebereitstellung, die eine Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Maßnahmen enthalten.
- Verdichtung Wärmeverteilnetze: mit maximal 25 Abnehmern und maximal 50 kW Leistung je Übergabestation
Auch auf Basis nicht erneuerbarer Ressourcen gibt es Unterstützungsprogramme
- Abwärmeauskopplung aus Industrie- und Gewerbebetrieben und Verteilnetze
- Geothermieanlagen
- Klimafreundliche Fernwärme sowie deren Optimierung zur Versorgung von zumindest einem Endverbraucher, de mit dem Fernwärmeunternehmen nicht konzernmäßig verbunden ist.
- Wärmerückgewinnung kleiner 100 kW und größer/gleich 100 kW