Person kontrolliert mit dem Messgerät Wert im Heizungskeller an einem Rohr
© Christian Vorhofer | WKO

Betriebliche Förderungen zum Heizungstausch

Lesedauer: 2 Minuten

14.09.2024

Erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW

Mit dem „Raus aus Öl und Gas“-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie mit überwiegend betrieblicher Nutzung gefördert.

Welches Heizsystem wird gefördert?

  • hocheffiziente und klimafreundliche Nah-/Fernwärme
  • Holzheizung (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)
  • Wärmepumpe

Wird eine der oben genannten Heizungssysteme im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden.

Wichtig: Nur wenn kein Anschluss an ein hocheffizientes oder klimafreundliches Nah-/Fernwärmenetz möglich ist, kann wahlweise ein Holzzentralheizungsgerät oder eine Wärmepumpe gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben. 

Tabellen Bezeichnung
Nennwärmeleistung"Raus aus Öl und Gas"-Bonus
Tausch fossiles Heizsystem
Neubau bzw. Austausch nicht-fossile Altanlage
Anlage < 50 kW7.500 Euro4.000 Euro
Anlage ≥ 50 kW und < 100 kW12.000 Euro7.000 Euro
GWPFür Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit GWP ≥ 1.500 wird die ermittelte Förderung um 20% reduziert.
FörderungssatzDie Förderung ist mit 50% der förderungsfähigen Kosten begrenzt und wird als "De-Minimis"-Beihilfe ausbezahlt.

Wann und wo muss ich die Förderung beantragen?

Förderungsanträge sind nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung einzubringen. Der Antrag ist online über das Förderportal der Kommunalkredit Public Consulting zu stellen: 

Ihr neues Heizsystem hat eine Leistung >= 100 kW bzw. beliefert mehrere Gebäude?

Auch hier gibt es verschiedenste Fördermöglichkeiten über die Umweltförderstelle des Bundes. Es gilt darauf zu achten, dass hier jedenfalls ein Antrag im Vorhinein gestellt werden muss, also vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist.

Förderprogramme gibt es für verschiedenste Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Ressourcen, wie beispielsweise:

Auch auf Basis nicht erneuerbarer Ressourcen gibt es Unterstützungsprogramme