Zwei Personen sitzen sich an Tisch in Büro gegenüber und blicken auf Dokument, auf das eine Person mit Hand deutet, andere Person in Rückenansicht darauf blickend
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Unterstützungsfonds der WKNÖ

Lesedauer: 1 Minute

25.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Die Wirtschaftskammer Niederösterreich unterstützt, gemeinsam mit den Fachorganisationen, bei Einhaltung der Förderkriterien unsere Mitgliedsbetriebe im Fall einer Existenzgefährdung. 

    Die Unterstützung (De-minimis-Beihilfe gemäß der VO (EU) Nr. 2023/2831 in der geltenden Fassung) hilft den Unternehmen in folgenden Fällen:

    • persönliche Notfälle (Krankheit, Todesfall)
    • nicht versicherbare Katastrophen (Hochwasser, Erdbeben, etc.)
    • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigung durch Infrastruktur- und Baumaßnahmen
    • unverschuldeter Insolvenzgefahr infolge beträchtlicher Forderungsausfälle
    • Erhebliche Geschäftsbeeinträchtigungen infolge von Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien 

    Anträge sind grundsätzlich im Wege der WKNÖ Bezirks- und Außenstellen binnen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens, dessentwegen Unterstützung gewährt wird, einzubringen.

    Unterstützungsfonds Hochwasser September 2024

    Die Wirtschaftskammer NÖ, die WKÖ und die SVS unterstützen von Unwettern betroffene NÖ Betriebe. Für Hochwasserschäden aus September 2024 hat die Wirtschaftskammer NÖ die finanzielle Unterstützung pro Schadensfall auf bis zu 20 % des entstandenen Schadens erhöht. Die maximale Hilfeleistung ist mit bis zu 40.000 Euro gedeckelt.

    Voraussetzungen:

    • Aktives Mitglied der WKNÖ (ruhendes Mitglied nur bei Saisonbetrieb)
    • Mindestschadenssumme am betrieblichen Vermögen von 5.000 Euro
    • Unterstützung auf Basis des Schadensprotokolls der behördlichen Schadenskommission von bis zu 20% des festgestellten Schadens am betrieblichen Vermögen bis max. 40.000 Euro

    Für mehr Informationen bezüglich der Abwicklung wenden Sie sich an die jeweilige Bezirks- und Außenstelle