Verschiedene Euromünzen liegen gestapelt. aneinandergereiht auf mehreren Euroscheinmünzen, im Hintergrund zeigt sich eine blaue Flagge der europäischen Union mit einem Ausschnitt von gelben Sternen
© New Africa | stock.adobe.com
Sparte Handel

Fördermöglichkeiten für Ihren Webauftritt

Unterstützungen im Bereich E-Commerce für Handelsbetriebe in NÖ 

Lesedauer: 5 Minuten

Digital Skills Scheck

Was wird gefördert?

Gefördert werden Kosten von österr. KMU für berufliche Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter/innen im Bereich der digitalen Kompetenzen.

Wie ist das Förderprogramm aufgebaut?

Die Förderung beträgt pro Mitarbeitenden und damit pro Digital Skills Scheck max. 5.000 € (max. 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten). Pro KMU kann die Weiterbildung von max. 10 Mitarbeitenden gefördert werden.

Nähere Infos unter: Digital Skills Schecks - 2. Ausschreibung | FFG


KMU.Digital - für 2024 ausgeschöpft

Die diesjährigen Mittel für die Beratungsförderung und die Umsetzungsförderung der "klassischen" Förderschiene KMU.DIGITAL sind vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist somit in der "klassischen" Förderschiene KMU.DIGITAL nicht mehr möglich. 

Anträge für ökologisch nachhaltige Transformationsprojekte können weiterhin in der Förderschiene KMU.DIGITAL & GREEN gestellt werden. 

Ab Beginn nächsten Jahres werden wieder Mittel für die „klassische“ Förderschiene verfügbar sein.

Was ist KMU Digital?

Eine Förderung des BMDW in Kooperation mit der WKÖ für Digitalisierungs­projekte in österreichischen KMU.

Themenschwerpunkte: Geschäftsmodelle & Prozesse (inkl. Ressourcenoptimierung), E-Commerce & Online-Marketing, IT-Security sowie Digitale Verwaltung.

Wie ist das Förderprogramm aufgebaut?

  • Modul Beratung
    Status- und Potenzialanalyse (80 % Zuschuss max. 400 € pro Tool) bzw. Strategieberatung (50 % Zuschuss max. 1.000 € pro Tool). 
  • Modul Umsetzung
    Förderung für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
    Der Zuschuss beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (max. 6.000 €)
    Projektvolumen: zwischen 2.000 € und 30.000 € ohne USt 

Nähere Infos unter: KMU.digital


KMU.Digital & Green

Das Förderprogramm KMU.Digital wird für die gesamte Förderperiode bis 2026 durch die neue Förderschiene GREEN ergänzt, die sich auf das wichtige Thema der ökologischen Transformation von KMU mit Hilfe der Digitalisierung konzentriert. Eine Antragstellung ist über kmudigital.at möglich.

Was ist KMU.Digital & Green

Die Förderung soll dazu beitragen, die österreichische Wirtschaft in den nächsten Jahren bei der Transformation zu einer nachhaltigen, auf erneuerbaren Energien basierenden und digitalisierten Wirtschaft zu unterstützen. 

Bei KMU.DIGITAL & GREEN wird der Fokus auf insgesamt 6 Nachhaltigkeitsthemen gelegt, die es Ihnen ermöglicht Ihr Unternehmen "greenfit" zu machen: Energie-Effizienz, Kreislauf & Ressourceneinsparung, Mobilität, Beschaffung & Lieferkette, Kommunikation & Strategie, Betriebsintern

Wie ist das Förderprogramm aufgebaut?

  • Modul Beratung:   
    Status- und Potenzialanalyse (80 % Zuschuss max. 400€ pro Tool) bzw. Strategieberatung (50 % Zuschuss max. 1000€ pro Tool). 
  • Modul Umsetzung: 
    Förderung für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen
    Der Zuschuss beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten (max. 6.000 €)
    Projektvolumen: zwischen 2.000 € und 30.000 € ohne USt 

Nähere Infos unter: KMU.digital


Impulsprogramm digi4Wirtschaft

Eine Einreichung für die Förderschiene „digi Investition“ ist ab 1.3.2024 wieder über das Portal der Wirtschaftsförderung des Landes Niederösterreich möglich.

digi Kickstart

Mit Digitalisierung starten! In Workshops mit sechs bis zehn Unternehmen und mit Begleitung externer Digitalisierungsexpertinnen und -experten werden Digitalisierungsaktivitäten in ihrem Unternehmen herausgearbeitet und erste kleine Schritte für eine rasche Umsetzung definiert und gestartet.

digi Assistent

Um die Chancen der Digitalisierung für Ihr Unternehmen auszuloten, stehen von Seiten der Wirtschaftskammer NÖ Beratungen mit zertifizierten Expertinnen und Experten Verfügung. Aus dem Pool von zertifizierten Beratern kann der ideale digi Assistent ausgewählt werden, der…

  • bei konkreten Fragestellungen weiterhilft,
  • Möglichkeiten evaluiert, konkrete Pläne erarbeitet bzw. erste Schritte zur Digitalisierung im Unternehmen identifiziert,
  • Knowhow zu Technologien einbringt, u.v.m.

Inhaltlich werden über den digi Assistent genau jene Themen gefördert, die im Rahmen von digi4Wirtschaft definiert sind. Der Beratungsumfang beträgt max. 60 Stunden, gefördert werden max. € 55,- pro Stunde. Die Förderhöhe beträgt max. € 3.300,-.

Die Workshopreihe digi Kickstart und der digi Assistent werden über TIP – Technologie- und InnovationsPartner, eine gemeinsame Initiative des Landes und der Wirtschaftskammer NÖ, abgewickelt.

digi Investition

Leider ist das Budget für die Förderschiene „digi Investition“ bereits vollständig ausgeschöpft. Es ist kein Antrag mehr möglich.

Investitionen für die Implementierung und Verbesserung von Digitalisierungsprozessen, die auf Basis eines detaillierten Konzeptes umgesetzt werden, können mit einem Zuschuss und/oder bei Finanzierungsbedarf mit einer NÖBEG-Haftung unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Investitionen in Digitalisierungsprozesse, die dazugehörigen Anlagen oder Anlagenteile, welche direkt mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Hard- und Software, generative Fertigungssysteme sowie Augmented-Reality-/Virtual-Reality- Systeme, sofern sie in digitalen Prozessen im Unternehmen direkt eingebunden werden. Die Integration dieser Investitionen in die Arbeitsprozesse und somit deren Digitalisierung ist Grundvoraussetzung für eine Förderung.

  • Verbesserte Produkteigenschaften (z.B. Integration von Sensoren ins Produkt)
  • Digitalisierung von Prozessen im Unternehmen (z.B. Vernetzung der Wertschöpfungskette)
  • Digitalisierung in der Produktion (z.B. Technologien zur Automatisierung und Selbststeuerung)
  • Digitale Services/Dienstleistungen (z.B. digitale Produkt-Konfiguratoren)

Förderumfang

Investitionen (mind. € 5.000,- bis max. € 70.000,-) werden durch einen Zuschuss in Höhe von max. 50% (max. € 35.000,-) gefördert. Neben der Förderung mit einem Zuschuss kann bei Finanzierungsbedarf die Übernahme einer Haftung für einen Bankkredit durch die NÖBEG erfolgen.

Die Antragstellung erfolgt über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes NÖ

Weitere Informationen zum Impulsprogramm digi4Wirtschaft finden Sie hier:

Für Fragen rund um den Themenkomplex digi4Wirtschaft stehen Ihnen unsere Technologie- und InnovationsPartner gerne zur Verfügung.



Aktion „Barriere:freie Unternehmen“

Mit der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ möchte das Sozialministerium für Unternehmen einen Anreiz schaffen und diese unterstützen, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Unternehmer, die gemäß § 5 Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) im Kalendermonat des Rechnungsdatums (Stichtag) ihre Beschäftigungspflicht zur Einstellung begünstigter Behinderter erfüllen bzw. die keiner Einstellungspflicht unterliegen. 

Was wird gefördert?

  • Nicht bauliche Vorhaben z.B. Barrierefreie Adaptierungen von bestehenden Webseiten, (Mobile) Induktionsschleifen oder gleichwertige technische Hilfsmittel, Nachrüstung von Liftanlagen (z.B. akustische Signale).
  • Bauliche Vorhaben z.B. Rampen, Orientierungs- und Leitsysteme, zusätzliche behinderungsbedingte Ausstattungen von Sanitärräumen

Förderumfang

Die Förderung im Rahmen der Aktion „Barrierefreie Unternehmen“ ist als einmaliger Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von 75% der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition(en) zu gewähren.

Die Förderung im Rahmen der Aktion „Barrierefreie Unternehmen“ ist als einmaliger Kostenzuschuss in Form einer Pauschalabgeltung in Höhe von 75% der Gesamtkosten der getätigten und bereits saldierten Investition(en) zu gewähren.

Der Kostenzuschuss ist gedeckelt und kann für Investitionen zur Herstellung der Barrierefreiheit für zuwendungsfähige Ausgaben ab einer getätigten und bereits saldierten Investition in Höhe von € 1.000,- vergeben werden. Der Kostenzuschuss beträgt maximal € 15.000,- (bei Investitionen von € 20.000,- und mehr) pro Kalenderjahr und Unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt über das Sozialministeriumservice.

Weitere Informationen finden Sie hier:


Internationalisierungsoffensive Go-International

  • Digital-Marketing Scheck: 50 % Zuschuss zur Optimierung des digitalen Auslandsauftrittes

Nähere Infos unter: www.go-international.at/foerderungen/digitalmarketingscheck.html


Alle aktuellen Förderungen der WKO finden Sie in der Förderdatenbank der WKÖ.


Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Stand: 01.08.2023

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahmen einer Hand, die Tastatur eines Laptops mit den Fingerspitzen berührt und einen Bleistift hält. Darüber sind fünf Emojis als Grafik gelegt. Unter jedem Emoji sind Sterne. Ganz links einer, dann zwei, dann drei, dann vier, dann fünf
    E-Commerce Rechtsfrage #8: Darstellung von Kundenbewertungen im Onlineshop
    Weiterlesen
  • Auf einem aufgeklapptem Laptop mit schwarzem Bildschirm steht auf der Tastatur ein Einkaufswagen sowie verschieden farbige Einkaufstaschen im Miniaturformat
    E-Commerce Rechtsfrage #7: Sind Warenkorbabbrecher-E-Mails rechtlich zulässig?
    Weiterlesen
  • Person hat Obst und Gemüse vor sich am Tisch liegen und hält ein Tablet in der Hand. Am Tablet sieht man einen Onlineshop für Speisen.
    E-Commerce Rechtsfrage #5: Leitfaden zur rechtskonformen Grundpreisauszeichnung im Onlineshop
    Weiterlesen