Wirtschaftsförderung(en) der Gemeinde St. Valentin

Lesedauer: 2 Minuten


Gegenstand der Förderung

  1. Neuerrichtung/Investitionsförderungen
  2. Arbeitsplatzbezogene Förderung
  3. Miet- und Pachtkostenzuschuss für Betriebe bei Neuvermietung von Leerständen

Förderungswerber 

  • Förderbar sind natürliche und juristische Personen, die Unternehmer im Sinne des §1 und §2 Unternehmensgesetzbuch sind sowie in Gründung befindliche Unternehmen für Vorhaben, die im wirtschaftspolitischen Interesse der Stadt St. Valentin liegen.
  • Der Förderungswerber muss zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit berechtigt sein.
  • Ausgenommen von Förderungen sind Betriebe mit Geldspielautomaten und Wettspielen, Imbisse mit vorrangigem Straßenverkauf, Banken, Versicherungen, sog. „Handelskonzerne und -ketten“, Betriebe in Einkaufs- und Fachmarktzentren sowie Land- und Forstwirte bezüglich der Gewinnung pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse (land- und forstwirtschaftliche Urproduktion im Sinne der Gewerbeordnung).

Ausmaß der Förderung

Neuerrichtung/Investitionsförderungen

Förderbar sind die Neuerrichtung oder die Übernahme von Geschäfts- und Betriebsstätten mit einem Betriebsstandort in St. Valentin

Investitionsförderungen für Umbauten, Erweiterungen und Modernisierung

Förderungswürdige Vorhaben sind Investitionen für Umbauten, Renovierungen, Modernisierungen und Erweiterungen bestehender Geschäfts- und Betriebsräume, nicht jedoch ausschließlich Reparaturen und Ersatz.

  • Voraussetzung ist eine Mindest-Nettoinvestitionssumme von € 15.000, --
  • Die Förderungshöhe besteht in einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss in der Höhe von maximal 10 Prozent der Investitionssumme.
  • Mindestförderung beträgt € 1.000, -- bis maximal € 5.000, --
  • Ein Betrieb kann einmal in 10 Jahren (Splitting über max. 3 Jahre möglich) um Wirtschaftsförderung ansuchen. 

Arbeitsplatzbezogene Förderung

Gefördert werden neu geschaffene Arbeitsplätze und Lehrstellen im Zuge von Betriebsansiedlungen, Betriebsgründungen sowie Betriebsnachfolgen (kommunalsteuerpflichtige Dienstverhältnisse)

  • Nicht rückzahlbare einmalige Arbeitsplatz- und/oder Lehrplatzprämie bei Betriebsneugründung bzw. Betriebsübernahme.
  • € 500,-- pro Vollzeitarbeitsplatz (mindestens 3 maximal 6 Vollzeitarbeitsplätze).
  • Für Teilzeitarbeitsplätze (mind. 50% des Beschäftigungsausmaßes) wird Betrag aliquotiert.
  • Förderung bei Aufnahme von Lehrlingen € 200,-- pro Lehrstelle.
  • Antrag spätestens 6 Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses einzubringen.
  • Auszahlung ein Jahr nach Beginn der Wirksamkeit des Dienst- bzw. Lehrvertrages.

Miet- und Pachtkostenzuschuss für Betriebe bei Neuvermietung von Leerständen in der Innenstadt

Sicherung und Erweiterung der bestehenden Wirtschaftsstruktur in der Innenstadt von St. Valentin durch erfolgreiche Neugründung, Ansiedelung oder Betriebsübernahme von zukunftsorientierten Unternehmen des nahversorgenden Handels, der Gastronomie, konsumnahen Dienstleistungen, Ärzten und gesundheitskomplementären Betrieben, sowie urbane Produktionen.

  • Gründung oder Übernahme eines Betriebes liegt nicht länger als 3 Monate zurück
  • Laufzeit Miete oder Pacht mindestens 36 Monate
  • Anzumietende Fläche ist als Betriebsobjekt gewidmet und unterliegt seit mindestens 1 Woche keinem gültigen Mietvertrag.
  • Es wird eine monatliche Nettomiete für einen Zeitraum von 2 Jahren bezuschusst (exkl. Betriebskosten, exkl. Umsatzsteuer)
  • Zuschuss erfolgt direkt an den Mieter
  • Nahversorgerbetriebe, welche den NAFES-Förderkriterien entsprechen (www.nafes.at), erhalten zusätzlich einen Sonderförderbetrag.
  • Mieter erhält jährlich zum Jahresende im Nachhinein den Zuschuss gegen Nachweis der beglichenen Mietzinsforderung.

Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

Für detaillierte Informationen zu den Förderungen besuchen Sie bitte die Homepage der Stadtgemeinde St. Valentin.

Stand: 01.02.2024

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