Wirtschaftsförderungen der Stadtgemeinde Haag

Lesedauer: 1 Minute

08.05.2024


Gegenstand der Förderung

Für bereits in Haag ansässige Betriebe

Ausmaß der Förderung

Die Investitionshöhe muss das 4-fache Jahresaufkommen der Kommunalsteuer des Vorjahres übersteigen (Nachweis durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen).
Investitionsuntergrenze Euro 10.000,- Obergrenze Euro 200.000,-.
Die Förderung beträgt 100 % der Kommunalsteuer im Jahr der Einreichung, maximal 10% der
Investition.

Gegenstand der Förderung

Betriebs-Neugründer und -Neuansiedler

Ausmaß der Förderung

Zweistufiges Fördermodell: die Aufschließungskosten sowie Kanaleinmündungsabgabe- und
Wasseranschlussabgabe (Nettokosten ohne MwSt.) entsprechen 100 % der
Gesamtförderbasis (Förderung nur bei Errichtung eines Bau-Projektes).
Stufe 1: Sofort-Förderung 50 % (sobald die Abgaben vorgeschrieben sind)
Stufe 2: in den 5 Folgejahren erhält das Unternehmen jeweils 50% der bezahlten Kommunalsteuer zurück, maximal 75 % der Gesamtförderbasis.
Mögliche Gesamtförderung 125 % der Gesamtförderbasis.

Gegenstand der Förderung

Neugründer-Neuansiedler ohne Neuerrichtung Betriebsstätte

Ausmaß der Förderung

Rückvergütung Kommunalsteuer
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung (auch z.B. bei Gebäudeankauf)
Diese Förderung beinhaltet keinen Investitionszwang und fördert Neugründungen -
Ansiedlungen mit 15 % Kommunalsteuerrückvergütung pro Jahr auf 5 Jahre.

Gegenstand der Förderung

Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.

Ausmaß der Förderung

Die Unternehmen müssen vom Förderwerber hauptberuflich geführt werden.
Förderung für Investitionen ab 5.000,- (dazu zählen auch Unternehmenskauf, Inventar- oder Lagerübernahme). Förderung als Einmalzahlung in Höhe von 10 % (Mindest- Förderbetrag Euro 500,-, maximaler Förderbetrag Euro 1.000,-)

Gegenstand der Förderung

Förderung Ortskernbelebung (Leerstands-Übernahmen in KG Haag Stadt)
Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.

Ausmaß der Förderung

Förderung: Mietzuschuss
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung.
Förderung als Mietzuschuss in Höhe von Euro 1,-/m²/Monat auf maximal 2 Jahre
Mietvertrag, Mietrechnung und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden.
Gilt nur für Neumieter.

Stand: Mai 2024
Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.

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