Wirtschaftsförderungen der Stadtgemeinde Haag
Lesedauer: 1 Minute
Gegenstand der Förderung
Für bereits in Haag ansässige Betriebe
Ausmaß der Förderung
Die Investitionshöhe muss das 4-fache Jahresaufkommen der Kommunalsteuer des Vorjahres übersteigen (Nachweis durch Rechnungen und Zahlungsbestätigungen).
Investitionsuntergrenze Euro 10.000,- Obergrenze Euro 200.000,-.
Die Förderung beträgt 100 % der Kommunalsteuer im Jahr der Einreichung, maximal 10% der
Investition.
Gegenstand der Förderung
Betriebs-Neugründer und -Neuansiedler
Ausmaß der Förderung
Zweistufiges Fördermodell: die Aufschließungskosten sowie Kanaleinmündungsabgabe- und
Wasseranschlussabgabe (Nettokosten ohne MwSt.) entsprechen 100 % der
Gesamtförderbasis (Förderung nur bei Errichtung eines Bau-Projektes).
Stufe 1: Sofort-Förderung 50 % (sobald die Abgaben vorgeschrieben sind)
Stufe 2: in den 5 Folgejahren erhält das Unternehmen jeweils 50% der bezahlten Kommunalsteuer zurück, maximal 75 % der Gesamtförderbasis.
Mögliche Gesamtförderung 125 % der Gesamtförderbasis.
Gegenstand der Förderung
Neugründer-Neuansiedler ohne Neuerrichtung Betriebsstätte
Ausmaß der Förderung
Rückvergütung Kommunalsteuer
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung (auch z.B. bei Gebäudeankauf)
Diese Förderung beinhaltet keinen Investitionszwang und fördert Neugründungen -
Ansiedlungen mit 15 % Kommunalsteuerrückvergütung pro Jahr auf 5 Jahre.
Gegenstand der Förderung
Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.
Ausmaß der Förderung
Die Unternehmen müssen vom Förderwerber hauptberuflich geführt werden.
Förderung für Investitionen ab 5.000,- (dazu zählen auch Unternehmenskauf, Inventar- oder Lagerübernahme). Förderung als Einmalzahlung in Höhe von 10 % (Mindest- Förderbetrag Euro 500,-, maximaler Förderbetrag Euro 1.000,-)
Gegenstand der Förderung
Förderung Ortskernbelebung (Leerstands-Übernahmen in KG Haag Stadt)
Kleinbetriebe und Ein-Personen-Unternehmen, das sind Betriebe mit bis zu 5 Mitarbeitern.
Ausmaß der Förderung
Förderung: Mietzuschuss
Unternehmen im 1. Jahr der Gründung / Ansiedlung.
Förderung als Mietzuschuss in Höhe von Euro 1,-/m²/Monat auf maximal 2 Jahre
Mietvertrag, Mietrechnung und Zahlungsbestätigungen müssen vorgelegt werden.
Gilt nur für Neumieter.
Stand: Mai 2024
Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr.