Wirtschaftsförderung(en) der Stadgemeinde Amstetten

Lesedauer: 2 Minuten

07.03.2024


Gegenstand der Förderung

Investitionen im Zusammenhang mit der Gründung, Errichtung, Modernisierung, dem Ausbau, der Renovierung oder Verbesserung von Betrieben sowie Aufwendungen von JungunternehmerInnen für Investitionen und Betriebsmittel und die nachgewiesenen Kosten, für die im Zuge oben genannter Maßnahmen erhöhten Kommunalsteueraufwendungen.

JungunternehmerInnen (=Unternehmensgründung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend, erstmalig wirtschaftlich selbständig)

  • Aktivierungspflichtige Investitionen
  • Ablösezahlungen bei der Übernahme eines Betriebes
  • Betriebsmittel
  • PKW, die von der NOVA und von der USt befreit sind

Bestehende UnternehmerInnen (= Jungunternehmereigenschaft nicht mehr erfüllt; im Jahr vor der Antragstellung wurde Umsatzgrenze von € 3.000.000, -- bzw. eine Bilanzsumme von € 2.500.000, -- nicht überschritten)

  • Aktivierungspflichtige Investitionen, ausgenommen PKW
  • Ablösezahlungen bei der Übernahme eines Betriebes
  • Betriebsmittelkredit für Ausfälle anlässlich Ausgleichs- und Konkursverfahren von Geschäftspartnern

Förderungswerber

Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften des Gewerbes, des Handels und des Fremdenverkehrs, bei denen der Unternehmer, geschäftsführende Gesellschafter oder Geschäftsführer einen Befähigungsnachweis erbringt und die ihre Betriebsstätte in Amstetten haben oder eine Betriebsstätte in Amstetten errichten.

Ausmaß der Förderung

JungunternehmerInnen

1. Direktzuschuss in der Höhe von 10 % der erreichten Bemessungsgrundlage
2. 3 % der nachgewiesenen Lohnsumme lt. Kommunalsteuererklärung für 1 Jahr; Antragsmonat = erster Monat.
Mindestinvestitionssumme: € 2.000, --, max. förderbare Summe: € 50.000, --
Max. Förderhöhe: € 7.000, --
Mindestbemessungsgrundlage: 50 % der nachgewiesenen förderbaren Summe
Max. Bemessungsgrundlage: 100 % der nachgewiesenen förderbaren Summe

Bestehende UnternehmerInnen

1. Direktzuschuss in der Höhe von 10 % der erreichten Bemessungsgrundlage
2. 3 % der nachgewiesenen Lohnsummendifferenz lt. Kommunalsteuererklärung
wahlweise zwischen Antragsjahr und Folgejahr
Mindestinvestitionssumme: € 10.000, --, max. förderbare Summe: € 50.000, --
Max. Förderhöhe: € 5.000, --
Mindestbemessungsgrundlage - siehe JungunternehmerInnen


Gegenstand der Förderung

Förderung für Handels- und Gewerbebetriebe, die durch öffentliche Baustellen der Stadt Amstetten in ihrem direkten Kundenkontakt längerfristig erheblich beeinträchtigt sind. Die Richtlinien gelten für öffentliche Baustellen der Stadt Amstetten oder deren ausgegliederte Rechtsträger im gesamten Gemeindegebiet.

Förderungswerber

Klein- bzw. Kleinstunternehmen mit einer Betriebsgröße von maximal 25 MitarbeiterInnen am betroffenen Standort gemäß der KMU-Definition. Ausgenommen sind Banken, Privatpersonen sowie Vereine.

Gefördert werden physische und juristische Personen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie Erwerbsgesellschaften, die ihren Sitz im Gemeindegebiet von Amstetten haben.

Ausmaß der Förderung

Die Förderung besteht aus einem nicht rückzahlbaren Bargeldzuschuss.

Die Förderhöhe beträgt

  • € 500,00       
    • für Unternehmen, die mindestens 2 Wochen von einer Baustelle betroffen sind.
  • € 1.000,00    
    • für Unternehmen, die länger als 4 Wochen von einer Baustelle betroffen sind.
  • € 1.500,00    
    • für Unternehmen, die länger als 6 Wochen von einer Baustelle betroffen sind.

Die Richtlinien treten mit 01.07.2023 in Kraft und verlieren mit 31.12.2025 ihre Wirksamkeit.


Trotz sorgfältigster Recherche erfolgen die Angaben ohne Gewähr. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Amstetten Förderungen und Zuschüsse - Stadtgemeinde Amstetten

Stand: 06.03.2024

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