Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

05.02.2025

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

  Stadtgemeinde Neulengbach  

bis 10.03.2025

Gemeinde Gerersdorf

bis 14.03.2025

Marktgemeinde Hafnerbach

bis 24.03.2025

Marktgemeinde Ober-Grafendorf

bis 12.03.2025

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