Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
18.11.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Herzogenburg
bis 19.11.2024
Gerersdorf
bis 27.11.2024
Michelbach
bis 02.12.2024
Weinburg
bis 30.12.2024