Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
12.12.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Weinburg
bis 30.12.2024
Asperhofen
bis 07.01.2025
Gemeinde Rabenstein an der Pielach
bis 22.01.2025