Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
17.07.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Marktgemeinde Karlstetten
bis 26.08.2024
Marktgemeinde Kapelln
bis 27.08.2024