Raumordnung Bezirk St. Pölten

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

17.07.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen. 

Gemeinde

Auflagefrist

Marktgemeinde Karlstetten 

bis 26.08.2024

Marktgemeinde Kapelln 

bis 27.08.2024