Raumordnung Bezirk St. Pölten
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
05.02.2025
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Stadtgemeinde Neulengbach
bis 10.03.2025
Gemeinde Gerersdorf
bis 14.03.2025
Marktgemeinde Hafnerbach
bis 24.03.2025
Marktgemeinde Ober-Grafendorf
bis 12.03.2025