Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Scheibbs

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

20.12.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflegungsfrist

Naturparkgemeinde St. Anton a.d. Jeßnitz

bis 30.12.2024

Marktgemeinde Lunz am See

bis 29.01.2025

Marktgemeinde Lunz am See

bis 29.01.2025