Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Scheibbs

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

23.10.2024

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Gemeinde

Auflegungsfrist

Gemeinde Puchenstuben

bis 06.11.2024

Marktgemeinde Lunz am See

bis 12.11.2024

Stadtgemeinde Wieselburg

bis 03.12.2024