
Raumordnung Bezirk Scheibbs
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
19.03.2025
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Inhaltsverzeichnis
Gemeinde
Auflegungsfrist
Marktgemeinde Göstling an der Ybbs
bis 23.04.2025
Marktgemeinde Gresten
bis 30.04.2025