Raumordnung Bezirk Scheibbs
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
Lesedauer: 1 Minute
20.12.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflegungsfrist
Naturparkgemeinde St. Anton a.d. Jeßnitz
bis 30.12.2024
Marktgemeinde Lunz am See
bis 29.01.2025
Marktgemeinde Lunz am See
bis 29.01.2025