Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Scheibbs

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

19.03.2025

Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Inhaltsverzeichnis

    Gemeinde

    Auflegungsfrist

    Marktgemeinde Göstling an der Ybbs 

    bis 23.04.2025

    Marktgemeinde Gresten

    bis 30.04.2025