Baugrund Planung Konzept von den ersten Schritten bis zur Katasterplanung
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Raumordnung Bezirk Neunkirchen

Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes

Lesedauer: 1 Minute

05.11.2024

In den Gemeinden finden immer wieder Änderungen der Raumordnung (Flächenwidmung) statt. Der Entwurf liegt bis zum angegebenen Zeitpunkt im jeweiligen Gemeinde- oder Stadtamt zur Einsicht und zur schriftlichen Stellungnahme auf:

Gemeinde

Auflegungsfrist

Marktgemeinde Warth

bis 19.11.2024

Gemeinde Feistritz am Wechsel

bis 18.12.2024