Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
Lesedauer: 1 Minute
28.05.2024
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Ferschnitz
bis 4.6.2024
Haag
bis 7.6.2024
Ybbsitz
bis 18.6.2024
Winklarn
bis 25.6.2024
Strengberg
bis 25.6.2024
St. Valentin
bis 19.6.2024
Hollenstein
bis 26.06.2024