Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten
Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen
Lesedauer: 3 Minuten
Neue Verkehrsmeldungen
Gemeinde Hollenstein/Ybbs: Aufgrund der Errichtung einer Forststraße oberhalb der Landesstraße 31 kommt es im Zeitraum vom 30. September 2024 bis 29. November 2024 während der Arbeitszeit zu einer Totalsperre der LB 31 von ca. km 22,600 bis km 23,000. Die Totalsperre bleibt jeweils in der Zeit von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr bestehen. Außerhalb dieser Zeiten wird eine halbseitige Sperre mit Ampelregelung eingerichtet. Die Umleitung wird über die L 98a, L 98 und LB 31 und retour (große Kripp) beschildert werden.
Dauernde Verkehrsbeschränkungen
Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus
Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße
Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße:
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.
Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.
Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12.
Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38.
Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31:
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.
Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt.
Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten.
Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.
Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.
Verordnung ST. VALENTIN:
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.