Rotes Warndreieck steht auf einer Straße
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Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten

Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen

Lesedauer: 5 Minuten

15.07.2024


1) Neue Verkehrsmeldungen

2) Dauernde Verkehrsbeschränkungen


NEUE VERKEHRSMELDUNGEN

Stadtgebiet Amstetten: Neuerrichtung „Zehetner Kreisverkehr“ Ybbsstraße – Allersdorfer Brücke (LB1/L90) Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten kommt es am Sonntag, 28. Juli 2024 zu einer Totalsperre. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Stadtgemeinde Waidhofen/Ybbs:  Die „Kreuzung Patertal“ ist Im Zeitraum von 15.07.2024 bis spätestens 28.07.2024 (siehe Beilage A) aufgrund von Bau-/Asphaltierungsarbeiten gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die umliegenden Gemeindestraßen (Rabenbergstraße und Gemeindestraße Am Pfarrerboden). Die Verkehrserschließung des „Businesspark Patertal“ ist über eine provisorische Zufahrtsstraße laut Beilage B sichergestellt.  Die Zufahrt zum Parkplatz des „Businesspark Patertal“ ist entweder über die Gemeindestraße Türkenweg oder die Gemeindestraße Patertal möglich. Die Zufahrt zum Parkplatz der Stadtgemeinde Waidhofen an der Ybbs wird über die grün markierte Ersatzzufahrt laut Beilage C aufrechterhalten.


Gemeinde Haag: Aufgrund vom Austausch von Schachtabdeckungen und Kanalsanierung kommt es auf der L 6280 von km 5,200 bis km 5,346 und L 85 von km 12,208 bis km 12,670 im Zeitraum vom 15. Juli bis 02. August 2024 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Ardagger: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten kommt es auf der L 119 von km 3,130 bis km 3,960 im Zeitraum vom 16. Juli bis 02. August 2024 zu Verkehrsbehinderungen. Eine Totalsperre ist vom 16.-19. Juli 2024 geplant. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Brückensperre KW Wallsee-Mitterkirchen

Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten ist die Kraftwerks- und Altarmbrücke von Mittwoch, 24.07. ab 07:00 Uhr bis Donnerstag, 01.08.2024 17:00 Uhr gesperrt. Fahrradverkehr ist möglich.


Sperre Unterführung Eggersdorfer-Straße Amstetten

Die Straße unter der Bahnunterführung in der Eggersdorfer-Straße (bei der "Gruber-Garage") wird saniert. Während der Asphaltierungsarbeiten ist die Unterführung von Montag, 15.07. ab 06:00 Uhr bis Donnerstag 18.07.2024 06:00 Uhr gesperrt.
Bei Schlechtwetter werden die Arbeiten von Montag, 22.07. ab 06:00 Uhr bis Donnerstag, 25.07.2024 06:00 Uhr durchgeführt. Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet.
Aufgrund der Arbeiten kann es zu Änderungen der Busfahrpläne kommen.


Totalsperre Gemeindegebiet Haag LB 42

 Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten ist von Montag, 15. bis Freitag 19.07.2024 eine Totalsperre zwischen km 7,790 und km 9,390 geplant. Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet. 


Gemeindegebiet Ybbsitz L 98

 Aufgrund von Asphaltierungsarbeiten sowie anschließenden Bankett- und Humusierungsarbeiten ist zwischen km 5,100 bis km 6,175  von Samstag, 13.07. bis Dienstag, 30.08.2024 mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.


Gemeinde Aschbach-Markt: Aufgrund einer Fahrbahnsanierung mit Fräs- und Asphaltierungsarbeiten kommt es auf der L 84 von km 1,739 bis km 2,640 im Zeitraum 03. Juni bis 27. September 2024 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitungen sind entsprechend beschildert. 


Gemeinde St. Peter/Au: Aufgrund von Straßenbauarbeiten kommt es auf der L 6257 von km 3,410 bis km 5,061 im Zeitraum vom 6. Mai bis 31. Oktober 2024 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Stadtgebiet Amstetten: Neuerrichtung "Zehetner Kreisverkehr" Ybbsstraße - Allersdorfer Brücke (LB1/L90)

Ab 02. April 2024
beginnen die Bauarbeiten im Stadtgebiet beim Kreisverkehr "Ybbsstraße-Allersdorferbrücke-Umfahrungsstraße". Die Bauarbeiten dauern bis 29. September 2024. Die Bauphasen sind so geplant, dass der Verkehr durchgehend möglich sein wird. Es wird zwar zu teilweisen Totalsperren kommen, diese werden jedoch während der Nacht bzw. an Sonntagen durchgeführt werden. Obwohl der Verkehr im Baustellenbereich aufrechterhalten werden kann, wird es an diesem neuralgischen Verkehrsknotenpunkt zu Verkehrsbehinderungen (stockender Verkehr bzw. Stau) kommen können. Umleitungsrouten werden überregional angekündigt.
Die bestehende Radwegunterführung wird während der gesamten Baustellenzeit gesperrt bleiben.


Gemeinde Aschbach-Markt: Aufgrund von Herstellungsarbeiten von Nebenanlagen für die Gemeinde und Sanierung der Fahrbahn kann es auf der L 6208 von km 5,240 bis km 5,850 von 02. April bis 30.August 2024 zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umleitung ist entsprechend beschildert.


Stadtgemeinde Waidhofen/Ybbs Gemeindestraße Partertal Aufgrund von Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten kommt es ab 18.03.2024 zu Verkehrsbehinderungen bzw. Totalsperren auf der Gemeindestraße Partertal . Eine örtliche Umleitung wird eingerichtet bzw. eine händische Verkehrsregelung veranlasst. Für den Zeitraum vom 08.04. bis 31.07.2024 ist eine Totalsperre der Straße vorgesehen. Die Zufahrt zur Fa. IFE und Fa. Leichtfried sowie für alle Anrainer ist sichergestellt.
Details zu den einzelnen Bauphasen bzw. tatsächlichen Sperrzeiten und Umleitungsstrecken sind bei der zuständigen Verkehrsabteilung des Magistrates Waidhofen/Ybbs zu erfragen.


DAUERNDE VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN

Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“ 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße


Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.


Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.


Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung
in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12. 


Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr
wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.  


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG 
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot. 


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38. 


Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt. 


Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. 


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten. 


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.


Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.


Verordnung ST. VALENTIN: 
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.