Rotes Warndreieck steht auf einer Straße
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Aktuelle Verkehrsmeldungen im Bezirk Amstetten

Auflistung der Verkehrsbeeinträchtigungen

Lesedauer: 3 Minuten

16.04.2025
Inhaltsverzeichnis

Neue Verkehrsmeldungen 

Gemeinde Haag: Aufgrund von Fräs- und Asphaltierungsarbeiten kommt es auf der L 6303 von km 1,850 bis km 3,020 im Zeitraum vom 12. bis 30. Mai 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. die Umleitungsstrecke sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Opponitz: Aufgrund einer Straßensanierung (Asphaltierungsarbeiten) kommt es auf der L 98 von km 10,520 bis km 11,175 im Zeitraum vom 05. Mai bis 29. September 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. die Umleitungsstrecke sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Ardagger Markt: Aufgrund der Herstellung eines Radweges kommt es auf der LB 119 von km 2,180 bis km 3,120 im Zeitraum vom 05. Mai bis 30. September 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. die Umleitungsstrecke sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Allhartsberg (Hiesbach):  Aufgrund der Neuerrichtung des Landesstraßenstückes und Einbindung in die bestehende Landesstraße kommt es auf der L 92 von km 6,170 bis km 7,050 im Zeitraum vom 22. April 2025 bis 01. August 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Verkehrsbeschränkungen bzw. die Umleitung über L94 und L 6123 sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Aschbach-Markt:  Aufgrund von Herstellung von Nebenanlagen für die Gemeinde sowie Fräs- und Asphaltierungsarbeiten über die gesamte Fahrbahn kommt es auf der L 6210 von km 0,000 bis km 1,274 im Zeitraum vom 21. April 2025 bis 04. Juli 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Gemeinde Ardagger (Hauersdorf):  Aufgrund von Herstellen von Nebenanlagen für die Marktgemeinde Ardagger und Sanierung der bestehenden Fahrbahn kommt es auf der L 6063von km 0,750 bis km 1,880 im Zeitraum vom 07. April bis 29. August 2025 zu Verkehrsbehinderungen. Die Verkehrsbeschränkungen bzw. Umleitung sind entsprechend beschildert.


Dauernde Verkehrsbeschränkungen

Verordnung Gemeinde BIBERBACH – 30 km/h
Zonenbeschränkung für die Siedlungsstraßen „Stelzenberg“ 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
Parken verboten im gesamten Bereich des Wirtschaftsparks der ecoplus 


Verordnung Gemeinde ENNSDORF:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Raaderstraße, Gartenstraße, Strauchgasse, Tulpengasse, Nelkengasse, Narzissengasse, Rosengasse, Margeritenstraße


Verordnung AMSTETTEN, Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen Elektrofahrzeuge für die Dauer des Ladevorgangs, im Kreuzungsbereich Hugo-Wolf-Straße/Ferdinand-Raimund-Straße/Kaspar-Brunner-Straße (dortige Querparkplätze) auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung AMSTETTEN, Grillparzerstraße 3:
- Kurzparkzone – die das Parken für die Dauer von 60 Minuten erlaubt und die nur werkstags, von Montag bis Samstag, in der Zeit von 7:00 bis 12:00 Uhr, ihre Gültigkeit hat.
- Halten und Parken verboten – mit dem Zusatz „ausgenommen Elektrofahrzeuge“ für die Dauer des Ladevorgangs in der Grillparzerstraße 3 auf zwei Stellflächen, in der Länge von 6 Meter, in der Querparkordnung.


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG– 30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung im Ortsteil Baichberg.


Verordnung Marktgemeinde WOLFSBACH30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Straßen: Abt Laurentius Straße, Sonnenhang, Schulstraße, Dr. Koref Straße und Hofstraße im Bereich der Liegenschaften 2 und 3.


Verordnung Gemeinde ERTL:
30 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung
in der Schulstraße im Bereich von der Einmündung in die Landesstraße 86 bis zur Liegenschaft Schulstraße 12. 


Verordnung Marktgemeinde WALLSEE-SINDELBURG:
Jedes Jahr
wird vom 01. November bis zum 31. März ein Fahrverbot in beiden Richtungen verordnet – Wintersportausübung auf der Gemeindestraße Schlossberg ab der Gabelung mit der St. Anna-Gasse bis zum Haus Schlossberg Nr. 8, am Resl Mayr-Weg ab Haus Nr. 1 in Richtung Schlossberg und auf der Alten Schulstraße ab Haus Nr. 24 in Richtung Schlossberg.  


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG 
Auf dem öffentlichen Gut Parz. Nr. 2524/3 werden folgende Verkehrsbeschränkungen erlassen: auf 18 Metern eine Kurzparkzone (Parkdauer max. 3 Stunden), auf 6 Metern ein Halte- und Parkverbot mit einer Zusatztafel Behindertenparkplatz, auf 25 Metern ein Halte- und Parkverbot. 


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung im gesamten Ortsgebiet von Altenrath von Haus Nr. 3 bis Haus Nr. 38. 


Verordnung AMSTETTEN, Hauptplatz 31: 
Halten und Parken verboten", ausgenommen E-Fahrzeuge für die Strombetankung für eine Maximaldauer von 120 Minuten.


Verordnung Gemeinde ERNSTHOFEN:
Die Gemeindestraße "RUBRING" WOHNSTRASSE wird ab der Höhe des Hauses Rubring Nr. 11 bis 15 zur erklärt. 


Verordnung EURATSFELD L 89 Kurzparkzonenregelung:
Das Parken wird auf der östlichen Fahrbahnseite mit der Gemeindestraße "Mozartstraße" bis zur nördlichen Objektsgrenze der Liegenschaft Martkplatz 4 auf eine Höchstdauer von 120 Minuten beschränkt, diese Regelung gilt von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. 


Verordnung Marktgemeinde SONNTAGBERG:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen:
Wedlsiedlung, Sonnensiedlung und Aichöd.


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Auf dem Parkplatz „Park & Ride Bahnhof St. Peter – Seitenstetten“ ist auf 2 Parkplätzen das Halten und Parken – mit Ausnahme von Behindertenfahrzeugen – verboten. 


Verordnung Marktgemeinde ST. PETER/AU:
Verordnung von zwei Behindertenparkplätzen in der Hofgasse und einem Behindertenparkplatz in der Kirchengasse.


Verordnung ST. PETER/AU:
30 km/h
Geschwindigkeitsbegrenzung auf folgenden Gemeindestraßen: Bachnerstraße, Aichweg, Griesfeldweg, Griesfeldgasse, Kapellenstraße, Weideweg.


Verordnung ST. VALENTIN: 
Das "Parken" im Zuge der L 85 wird auf der südlichen Fahrbahnseite gegenüber der Liegenschaft Hauptstraße 20 und 22 auf eine Maximaldauer von 90 Minuten beschränkt.