KIM-V wird per 30.6.2025 auslaufen
Vierteljährliche Meldefrequenz bei der Datenerhebung wird empfohlen
Lesedauer: 1 Minute
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir freuen uns Sie informieren zu können, dass nach intensiven gemeinsamen Bemühungen das FMSG heute empfohlen hat die KIM-V per 30.6.2025 auslaufen zu lassen.
Begründet wird dies damit, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung mehr bestehe. Durch die KIM-V hätten sich nachhaltige Kreditvergabestandards etabliert und in der Folge habe sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstig entwickelt.
Das FMSG weist jedoch ausdrücklich auf weiterhin bestehende wesentliche Risiken für das Finanzsystem hin – insbesondere im Falle rückläufiger Kapitalquoten kombiniert mit einer möglichen Rückkehr zu nicht-nachhaltigen Kreditvergabestandards und einer Entkopplung der Entwicklung der Immobilienpreise von jener der Einkommen. Das FMSG erwartet daher von den Instituten weiterhin die Einhaltung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards.
Das FMSG empfiehlt darüber hinaus eine vierteljährliche Meldefrequenz bei der Datenerhebung, anstatt der jetzt halbjährlichen VERA-H-Meldungen.
Darüber hinaus hat das FMSG heute verlautbart, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0% zu belassen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Presseaussendung des FMSGMit freundlichen Grüßen Dr. Franz Rudorfer
Geschäftsführer Bundessparte Bank und Versicherung
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien
Tel.-Nr.: +43 (0)5 90 900-3131 Fax-Nr.: +43 (0)5 90 900-272
E-Mail: bsbv@wko.at