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Was ist ebInterface?

Kurzbeschreibung des österreichischen XML-Rechnungsstandards ebInterface

Lesedauer: 1 Minute

ebInterface ist der österreichische Standard für die E-Rechnung mit Vorzeigecharakter auf internationaler Ebene. Der maschinenlesbare elektronische Standard auf Basis XML (Extensible Markup Language) ermöglicht die vollautomatische Rechnungserstellung bzw. den vollautomatischen Rechnungseingang („strukturierte E-Rechnung“).

Entwicklung und Versionen

Der Standard wird bereits seit 2009 von AUSTRIAPRO im Auftrag der Wirtschaftskammer Österreich entwickelt und wurde auch vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gefördert. Er steht insbesondere für FIBU- bzw. ERP-Softwareherstellern sowie alle Interessierten kostenlos für die Implementierung zur Verfügung. Einen Rückblick auf die Entwicklung durch unseren Arbeitskreis Leiter Dr. Gerhard Laga finden sie hier.

Seit 25.08.2022 ist Version 6.1 verfügbar, die sowohl die Anforderungen aus der Europäischen Norm EN 16931-1 als auch die neuesten Anforderungen der Softwarehersteller berücksichtigt. Frühere Versionen von ebInterface sind jedoch nach wie vor gültig und in Verwendung.

Eine Reihe von Herstellern bzw. Dienstleistern, die nach eigenen Angaben ebInterface in ihrer Software umgesetzt haben, finden Sie auf unserer Partnerliste. Darüber hinaus bietet die WKÖ gratis mehrere Services und Online-Tools für Unternehmen an, um sie bei den ersten Schritten hin zu E-Rechnungen im Format ebInterface zu unterstützen.

E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung

ebInterface wird insbesondere seitens der öffentlichen Verwaltung (Bund, Land Oberösterreich etc.) und ausgewählten Unternehmen (z. B. ÖBB) als Standard-Format für die Einbringung von strukturierten E-Rechnungen über https://www.erechnung.gv.at/ eingesetzt. ACHTUNG: Abweichend von den allgemeinen Vorgaben des Standards gelten für E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung besondere Befüllregeln für bestimmte Felder (z. B. für die Auftragsreferenz). Was Unternehmen konkret bei der Erstellung und Einbringung beachten müssen, finden Sie auf unserer To-do-Liste.



Stand: 14.03.2024

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