Sportboote-Richtlinie
Produktvorschriften
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Die neue Sportboote-Richtlinie 2013/53/EU vom 20.11.2013 wurde am 28.12.2013 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Sportboote-Richtlinie 94/25/EC (geändert durch die Richtlinie 2003/44/EC) wird mit 18. Jänner 2016 aufgehoben und durch die neue Sportboote-Richtlinie 2013/53/EU vom 20.11.2013 ersetzt.
Die Mitgliedsstaaten müssen die neue Sportboote-Richtlinie 2013/53/EU bis zum 18.1.2016 in nationales Recht umsetzen. Produkte, die der aktuellen Sportboote-Richtlinie 94/25/EC geändert durch die Richtlinie 2003/44/EC entsprechen, dürfen noch bis vor dem 18. Jänner 2017 in der EU in Verkehr gebracht werden.
Die von kleinen und mittleren Unternehmen gemäß der Definition in der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission produzierten und der aktuellen Sportboote-Richtlinie entsprechenden Fremdzündungs-Außenbordmotoren bis 15kW können noch bis vor dem 18. Jänner 2020 in der EU in Verkehr gebracht werden.
Der „Blue Guide 2016“, der Leitfaden zur Umsetzung der Produktvorschriften der EU, bietet wertvolle Informationen zur Umsetzung der neuen Sportboote-Richtlinie. So findet man z.B. Definitionen von Begriffen wie „Bereitstellung auf dem Markt“, „Inverkehrbringen“, „Inbetriebnahme oder Benutzung (und Einbau)“ usw.
Stand: 26.05.2017