SOLVIT
Wirksame Problemlösung im Binnenmarkt
Lesedauer: 1 Minute
Sie wollen den Binnenmarkt unternehmerisch nutzen, haben aber Probleme mit den Behörden, die Ihnen durch fehlerhafte Anwendung der EU-Binnenmarktvorschriften Nachteile verschaffen wollen?
Hier schaltet sich das EU-weite SOLVIT-Netzwerk ein, das eine schnelle und kostenlose Alternative zu einem Gerichtsverfahren darstellt. Es erspart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch Zeit, da es bemüht ist, innerhalb von zehn Wochen eine praktische Lösung Ihres Problems zu erarbeiten.
In jedem Mitgliedstaat der EU (unter anderem auch in Island, Liechtenstein und Norwegen) ist eine öffentliche SOLVIT-Stelle eingerichtet, um so die Rechtsdurchsetzung im Binnenmarkt zu fördern.
- Marktzutritt für Produkte und Dienstleistungen
- Niederlassung als Selbstständiger
- Besteuerung
- Administration
- Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Freier Kapital- und Zahlungsverkehr
- Vermarktungsbeschränkungen im anderen Mitgliedstaat
Wenn Ihr Problem hier nicht erfasst ist, heißt das nicht, dass sie auf die Unterstützung von SOLVIT verzichten müssen. Ihre so genannte “Heimat- SOLVIT- Stelle“ wird die formellen Kriterien (zum Beispiel tatsächlich falsche Anwendung des EU-Rechts, erforderliche Angaben, Schwierigkeiten im Rahmen des Unternehmens etc.) prüfen und dann versuchen, mit der SOLVIT-Stellen des anderen Mitgliedstaates den Fall zu lösen.
Die SOLVIT-Stellen sind meist bei den Wirtschaftsministerien der Mitgliedstaaten angesiedelt. Das Enterprise Europe Network in der WKÖ ist offizieller SOLVIT-Partner und kann Ihren Fall direkt in das Online-System eingeben.
Falls Sie ein konkretes Problem im Binnenmarkt haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Enterprise Europe Network der WKÖ
Stand: 17.02.2020