Produktvorschriften und CE-Kennzeichnung
Individuelle Beratung durch das Enterprise Europe Network
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Um ein Produkt in der EU vermarkten zu können, müssen je nach Produkttyp eine ganze Reihe von Anforderungen beachtet werden. Diese betreffen auch Importe von Nicht-EU-Waren in die Europäische Union.
CE-Kennzeichnung
Insbesondere im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung bestehen häufig Unklarheiten. Das CE–Zeichen ist ein Verwaltungszeichen (=Reisepass), nicht aber Herkunfts-, Qualitäts-, Güte- oder Normkennzeichen. Es unterrichtet lediglich die zuständigen Behörden, dass ein Konformitätsnachweis besteht.
Ein CE-Zeichen darf nur auf solchen Produkten angebracht werden, für die spezielle Richtlinien oder Verordnungen eine CE-Kennzeichnung vorsehen. Wo dies der Fall ist, muss die CE-Kennzeichnung verpflichtend vorgenommen werden. Verantwortlich dafür ist grundsätzlich der Hersteller, sein Bevollmächtigter in der EU bzw. im EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) oder in manchen Fällen auch der Erstimporteur in der EU.
Bei Produkten, die außerhalb der EU hergestellt werden, darf in vielen Fällen der Hersteller das CE-Verfahren auch im EU-Ausland erledigen. Er muss dies dem Importeur schriftlich bestätigen und die notwendigen Unterlagen mitliefern. In den Fällen, wo eine notifizierte Prüfstelle einzuschalten ist, muss diese aber in den meisten Fällen in einem EU/EWR-Staat ihren Sitz haben. Nähere Informationen zur CE-Kennzeichnung sowie den erfassten Produkten können Sie unter CE-Kennzeichnung abrufen.
Allgemeine Produktsicherheit
Bei Verbraucherprodukten für die keine sektorspezifischen Regelungen bestehen, ist die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit zu beachten. Auf Grund dieser Richtlinie sind Hersteller verpflichtet, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen, also Produkte, die keine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit von Menschen darstellen. Händler müssen darauf achten, keine Produkte zu liefern, die den Sicherheitsanforderungen nicht genügen.
Stoffrecht
Zu beachten sind auch die Beschränkungen und Informationsverpflichtungen, die sich bei bestimmten Inhaltsstoffen in Erzeugnissen aus der REACH-Verordnung ergeben.
Lebensmittelrecht
Spezialregelungen bestehen zudem für Lebensmittel und eine Reihe weiterer Produkte, beispielsweise Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen.
Beratung und Unterstützung dabei, die für ein bestimmtes Produkt geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und dadurch allfälligen Haftungen und behördlichen Sanktionen zu entgehen, erhalten WK-Mitglieder beim Enterprise Europe Network.
Stand: 21.09.2021