Innergemeinschaftliche B2B E-Rechnung in der EU ab 2030 fixiert
Keine Papier- und PDF-Rechnungen mehr bei EU B2B-Geschäften ab 1. Juli 2030 I Deutschland zündet E-Rechnungs-Turbo schon 2025
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Beim Rat für Wirtschaft und Finanzen konnte am 5. November 2024 im dritten Anlauf eine Einigung der EU-Mitgliedsstaaten über das ViDA-Paket (VAT in a Digital Age) - die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts inklusive E-Rechnung - erzielt werden. Eine endgültige Beschlussfassung und Veröffentlichung im Amtsblatt steht noch aus, folgt aber voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025. Weitere inhaltliche Änderungen werden dabei nicht erwartet. Damit sind ab 1.7.2030 Papier- und PDF-Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften in der EU nicht mehr zulässig, sondern nur noch „echte“ E-Rechnungen mit strukturierten Daten. AUSTRIAPRO informiert regelmäßig im Arbeitskreis E-Billing über die letzten Entwicklungen, insbesondere zu den Detailarbeiten am Update der Europäischen Norm EN16931, die nun in allen Working Groups des TC 434 an Geschwindigkeit zulegen.
Deutschland zündet E-Rechnungs-Turbo schon 2025
In Deutschland wird hingegen an der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung mit Hochdruck gearbeitet. Die stufenweise geplante E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Geschäfte stützt sich nicht auf ViDA, sondern auf eine davon unabhängige EU-Ausnahmegenehmigung. Ein erster Turbo wird mit der Empfangsverpflichtung für eingehende E-Rechnungen bereits am 01.01.2025 gezündet. Ab 2028 müssen dann alle B2B-Rechnungen unabhängig von der Unternehmensgröße (ausgenommen USt-Kleinunternehmen) zwingend in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.