Keine Einigung bei Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts in der EU
2. Anlauf für „VAT in a Digital Age" (ViDA) schlug fehl | Estland wiederholte Bedenken
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Auch beim 2. Versuch der Einigung der EU-Mitgliedsstaaten am 21.6.2024 im Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) konnte keine Einigung über die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts „VAT in a Digital Age" (ViDA) erzielt werden. Grund dafür waren allerdings nicht die geplanten Änderungen bei der E-Rechnung. Vielmehr hatte Estland wiederholt Bedenken bei der vorgesehenen fiktiven Leistungskette bei Plattformen, über die kurzfristige Beherbergungsdienstleistungen und Personenbeförderungen gebucht werden können.
Mittlerweile ist auch ein Kompromisstext des Rates für ViDA vom Mai 2024 veröffentlicht worden. Die für die E-Rechnung wesentlichen Passagen finden sich ab Seite 54. Wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Entwurf betreffen die Frist zur Rechnungsstellung (10 Tage anstatt 2 Tage nach Lieferung/Dienstleistung), die Erlaubnis von zusammenfassenden Monatsrechnungen und das Inkrafttreten (ursprünglich 2028, nun 2030). Die ungarische Ratspräsidentschaft hat sich zum weiteren Prozedere bis jetzt nicht geäußert. So bleibt es weiterhin spannend, wann und in welcher Form ViDA beschlossen wird. AustriaPro informiert Sie natürlich weiterhin.
Deutschland zündet E-Rechnungs-Turbo schon 2025
In Deutschland wird hingegen an der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung mit Hochdruck gearbeitet. Die stufenweise geplante E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Geschäfte stützt sich nicht auf ViDA, sondern auf eine davon unabhängige EU-Ausnahmegenehmigung. Ein erster Turbo wird mit der Empfangsverpflichtung für eingehende E-Rechnungen bereits am 01.01.2025 gezündet. Ab 2028 müssen dann alle B2B-Rechnungen unabhängig von der Unternehmensgröße zwingend in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Auf einem kürzlich in Berlin abgehaltenen E-Rechnungsgipfel wurde aber auch klar, dass noch viele Detailfragen zu regeln sind. Ein Schreiben des deutschen Finanzministeriums soll bis zum 4. Quartal 2024 Klarheit bringen. Der Entwurf dazu wird bereits mit ausgewählten Verbänden diskutiert.