Blauer Boden mit im Kreis verlaufenden gelben Sterne, die Flagge der Europäischen Union symbolisierend, Schattenumrisse von vier Personen erkennbar
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Innergemeinschaftliche B2B E-Rechnung in der EU ab 2030 fixiert

Keine Papier- und PDF-Rechnungen mehr bei EU B2B-Geschäften ab 1. Juli 2030 I Deutschland zündet E-Rechnungs-Turbo schon 2025 

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31.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Beim Rat für Wirtschaft und Finanzen konnte am 5. November 2024 im dritten Anlauf eine Einigung der EU-Mitgliedsstaaten über das ViDA-Paket (VAT in a Digital Age) - die Initiative zur Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts inklusive E-Rechnung - erzielt werden.  Nach erneuter Konsultation des EU-Parlaments haben die zuständigen Minister:innen am 11.03.2025 das ViDA-Mehrwertsteuerpaket nun endgültig beschlossen. Das Paket wurde am 25.03.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist ab 14.04.2025 anzuwenden. Die dazugehörige Richtlinie 2025/516 muss von den Mitgliedstaaten sukzessive ab 31. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind ab 1.7.2030 Papier- und PDF-Rechnungen bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften in der EU nicht mehr zulässig, sondern nur noch „echte“ E-Rechnungen mit strukturierten Daten.  AUSTRIAPRO informiert regelmäßig im Arbeitskreis E-Billing über die letzten Entwicklungen, insbesondere zu den Detailarbeiten am Update der Europäischen Norm EN16931, die nun in allen Working Groups des TC 434 an Geschwindigkeit zulegen.

    Deutschland zündet E-Rechnungs-Turbo schon 2025 

    In Deutschland wird hingegen an der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung mit Hochdruck gearbeitet. Die stufenweise geplante E-Rechnungs-Pflicht für B2B-Geschäfte stützt sich nicht auf ViDA, sondern auf eine davon unabhängige EU-Ausnahmegenehmigung. Ein erster Turbo wird mit der Empfangsverpflichtung für eingehende E-Rechnungen bereits am 01.01.2025 gezündet. Ab 2028 müssen dann alle B2B-Rechnungen unabhängig von der Unternehmensgröße (ausgenommen USt-Kleinunternehmen) zwingend in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen.

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