Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

Sondertransporte

Infos für das Güterbeförderungsgewerbe

Lesedauer: 1 Minute

04.11.2024

Sondertransporte (abgekürzt „SOTRA“) sind Transporte, deren Abmessungen die im Kraftfahrgesetz (KFG) definierten höchstzulässigen Abmessungen (Gewicht, Breite, Länge oder Höhe) überschreiten. Daher ist für Sondertransporte eine behördliche Ausnahmegenehmigung bzw. Routengenehmigung erforderlich.

SOTRA-Gesamterlass

Im SOTRA-Gesamterlass vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) werden alle Anordnungen und die Vorgehensweise bei der Bewilligung und Durchführung von Sondertransporten übersichtlich zusammengefasst.

zum SOTRA-Gesamterlass: Version 5 (Stand: Mai 2023)


Informationen - Ministerium 

BMK-Erlass vom 29.10.2024: Mindestbodenfreiheit bei Sondertransporten      


Informationen Wien – MA 29 Abteilung Brückenbau und Grundbau – Fachbereich Sondertransporte