Nahaufnahme von einem Bezahlvorgang mit Händen, die mit Karte an einem EC-Terminal bezahlen
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Tankstellen

Jugendschutzampeln

Gerne möchten wir Ihnen einen Arbeitsbehelf an die Hand geben, mit dem Sie auf einen Blick erkennen können, welche Produkte ab welchem Alter gekauft werden dürfen.

Lesedauer: 1 Minute

15.04.2024

Diese "Jugendschutzampel" kann sowohl als Unterstützung Ihres Kassenpersonals als auch als Kundeninformation verwendet werden. Durch den beidseitigen Druck und die Laminierung eignet sie sich auch zum Anbringen an Glasflächen, um von beiden Seiten eingesehen zu werden.

Jugendschutzampel 2024 (pdf) 

Erläuterungen

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen Getränke, die gebrannten Alkohol beinhalten und mehr als 0,5 Volumenprozent Alkoholgehalt aufweisen, gleichgültig ob diese vorgefertigt sind oder selbst hergestellt werden, nicht erwerben, besitzen oder konsumieren. Das heißt gebrannter Alkohol wie Spirituosen, Schnaps, Liköre, Rum, Whisky, Wodka oder Mischgetränke, die solchen gebrannten Alkohol enthalten, sind seit erst ab 18 Jahren erlaubt (Erwerb, Besitz, Konsum).

Alkoholische Getränke ohne gebrannten Alkohol wie Wein oder Bier sind ab 16 Jahren erlaubt. Jedenfalls aber dürfen alkoholische Getränke nur bis zu einer Menge konsumiert werden, bis zu der der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt.

Der Verkauf von Tabakerzeugnissen sowie verwandten Erzeugnissen an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten. Die Altersgrenze wurde von 16 auf 18 Jahre angehoben. Unter das Verbot fallen neben Zigaretten und Ähnlichem (Zigarren, Zigarillos usw.) auch Kau- und Schnupftabak, E-Zigaretten, E Shishas und die dazugehörigen Liquids (unabhängig, ob Nikotin enthalten ist oder nicht) sowie normale Shishas (Wasserpfeifen).

Der Punkt "Internetbons" ist mit der orangen Ampel versehen: hier gilt der sog. "Taschengeldparagraph", d.h. ein Jugendlicher dürfte derartige Produkte im Rahmen seines zur Verfügung stehenden Taschengeldes kaufen (also z.B.: im Gegenwert von € 10,-). Falls der Kauf jedoch seine finanziellen Möglichkeiten überfordert (also z.B.: bei einem Schüler, der im Gegenwert von € 100,- Bons kaufen möchte), wäre dies wiederum verboten. Da man nicht immer eindeutig beurteilen kann, ob es sich um einen Lehrling handelt, dem ein derartiger Kauf möglich wäre oder ob es sich um einen Schüler handelt, kann im Zweifelsfall daher nur empfohlen werden, auf "Nummer sicher" zu gehen.

Achtung: Mit EuroBons kann man (neben Kreditkarte oder Überweisung etc.) sein Guthaben bei den Elektronischen Lotterien (www.win2day.at) aufladen. Da die Elektronischen Lotterien erst ab dem 18. Geburtstag gespielt werden dürfen, gilt auch für den Verkauf des EuroBons ein Mindestalter von 18 Jahren.