Erste-Hilfe-Utensilien neben- und übereinander platziert: Rote Tasche mit weißem Kreuz, Verbände, Schere, Spray, Sicherheitsnadeln, Klebeband, Wärmefolien, Pflaster und Pinzetten
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Tankstellen

Erste-Hilfe-Kurse 

Grund- und Auffrischungskurse exklusiv für Mitglieder.

Lesedauer: 1 Minute

15.04.2024

Die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmungen bietet jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Samariterbund Kärnten exklusiv für ihre Mitglieder einen Erste-Hilfe-Grundkurs, bestehend aus 16 Lehreinheiten, sowie einen 8-stündigen Auffrischungskurs an.

Um Ihnen als Fachgruppenmitglied ein besonderes Service zu bieten, werden die Kosten von der Fachgruppe übernommen!

Erste-Hilfe-Kurse 2024 (pdf)

Anmeldeformular

Gesetzlicher Hintergrund

Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber muss für eine adäquate Erste-Hilfe-Ausstattung sorgen und Personen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind, bestellen.

Für Unternehmen ab fünf Arbeitnehmern gilt folgendes:

Der Ersthelfer hat

  • eine mindestens 16-stündige Ausbildung nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen oder
  • eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung, wie z.B. die Ausbildung im Rahmen des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes beim Bundesheer, zu absolvieren.

Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat

  • alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
  • alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen.

Für Unternehmen bis vier Arbeitsnehmer gilt folgendes: Ab 1.1.2015 muss in Arbeitsstätten mit bis zu 4 Arbeitnehmern der Erst-Helfer über eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen (Bis dahin genügte auch ein mindestens 6-stündiger Kurs im Rahmen der Führerschein-Ausbildung.

Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat

  • alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
  • alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen.