Erste-Hilfe-Kurse
Grund- und Auffrischungskurse exklusiv für Mitglieder.
Lesedauer: 1 Minute
Die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen und Serviceunternehmungen bietet jedes Jahr in Zusammenarbeit mit dem Samariterbund Kärnten exklusiv für ihre Mitglieder einen Erste-Hilfe-Grundkurs, bestehend aus 16 Lehreinheiten, sowie einen 8-stündigen Auffrischungskurs an.
Um Ihnen als Fachgruppenmitglied ein besonderes Service zu bieten, werden die Kosten von der Fachgruppe übernommen!
Erste-Hilfe-Kurse 2024 (pdf)
Gesetzlicher Hintergrund
Arbeitgeber müssen in jeder Arbeitsstätte geeignete Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmern Erste Hilfe geleistet werden kann. Der Arbeitgeber muss für eine adäquate Erste-Hilfe-Ausstattung sorgen und Personen, die für Erste-Hilfe-Leistungen zuständig sind, bestellen.
Für Unternehmen ab fünf Arbeitnehmern gilt folgendes:
Der Ersthelfer hat
- eine mindestens 16-stündige Ausbildung nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen oder
- eine andere, zumindest gleichwertige Ausbildung, wie z.B. die Ausbildung im Rahmen des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes beim Bundesheer, zu absolvieren.
Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat
- alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
- alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen.
Für Unternehmen bis vier Arbeitsnehmer gilt folgendes: Ab 1.1.2015 muss in Arbeitsstätten mit bis zu 4 Arbeitnehmern der Erst-Helfer über eine mindestens 8-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung verfügen (Bis dahin genügte auch ein mindestens 6-stündiger Kurs im Rahmen der Führerschein-Ausbildung.
Die Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse hat
- alle 4 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden oder
- alle 2 Jahre im Ausmaß von mindestens 4 Stunden zu erfolgen.