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Spielregeln bei Vergaben des Landes Kärnten

Regelungen bei öffentlichen Bauaufträgen, zwischen der ARGE Bauwirtschaft und dem Land Kärnten vereinbart.

Lesedauer: 1 Minute

09.04.2024

Die ARGE Bauwirtschaft – die Interessenplattform aller am Bau beteiligten Branchen – hat erfolgreich mit dem Land Kärnten „Neue Spielregeln“ für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge ausverhandelt. Somit gibt es für alle am Bau beteiligten Unternehmen zu Beginn der Bausaison mehr Fairness bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

Die entscheidenden Punkte dieser Vereinbarung sind: 

  1. Bestbieter- statt Billigstbieterprinzip weiter ausgebaut: (Verhältnis 85% Preis : 15% Sozial-/Qualitäts-/Umweltkriterien) 
  2. Einführung eines Mindestratings (KSV- Rating unter 370 oder Gleichwertiges als Teilnahmekriterium)
  3. Vertiefte Angebotsprüfung unter Einbeziehung sachkundiger und unabhängiger Personen zur Feststellung, ob zu angemessenen - nicht spekulativen – Preisen angeboten wird
  4. Verbesserter rechtlicher Schutz für Subunternehmer – keine anderen Zahlungsbedingungen als nach ÖNORM B 2110 zugelassen
  5. Veränderliche Preise laut ÖNORM B 2111 für alle Bauvorhaben, die nicht innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden
  6. Festlegung der Schwellenwerte für die Direktvergabe (€ 60.000,--) und das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (€ 200.000,--) unter den möglichen Werten laut Schwellenwertverordnung zur Sicherung des fairen und transparenten Bieterwettbewerbes

Diese Bedingungen wurden in die Werkvertragsunterlagen des Kärntner Landesimmobilienmanagement (LIM) eingearbeitet und haben damit bei Auftragsvergaben ab sofort rechtliche Gültigkeit.

Die Musterwerkvertragsunterlage des LIM finden Sie im Downloadbereich. 

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