Fokus auf eine Taste einer Tastatur mit Schriftzug Barrierefreiheit
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Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

So geht Barrierefreiheit im Web

Webinar am 10. April 2025: Wer ist verpflichtet und was ist zu beachten, insbesondere im Bereich E-Commerce und digitale Angebote?

Lesedauer: 1 Minute

17.02.2025

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) stellt Unternehmen vor neue rechtliche und technische Herausforderungen und Chancen. Adressaten und Betroffene sind nicht nur Hersteller und Vertreiber bestimmter Produkte, sondern auch Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Bis zum Stichtag 28. Juni 2025 müssen Websites und digitale Angebote im B2C-Bereich barrierefrei gestaltet sein.

Worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie am 10. April 2025 bei einem Webinar mit Schwerpunkt E-Commerce und digitale Angebote. Nikolaus Eckereder, geschäftsführender Abteilungsleiter der Abteilung 6 des Sozialministeriumservice Landesstelle OÖ, das mit der Umsetzung des BaFG betraut ist, gibt einen Überblick über das neue Gesetz, wer genau betroffen ist, welche Ausnahmen gelten, welche Pflichten im Detail bestehen und Tipps zur effizienten Umsetzung und Fehlervermeidung.

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