Google-Schriften-Abmahnwelle: Fachverband UBIT unterstützt WKO-Musterprozess
Hunderte Unternehmer:innen wurden jüngst von einem Anwalt zu Ausgleichszahlungen in der Höhe von 190 Euro gefordert.
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Um es einfach und klar zu sagen: Datenschutz ja, Missbrauch nein! „Die Mitgliedsbetriebe, Unternehmerinnen und Unternehmer sind keine Melkkühe für schnelles Körberlgeld“, sagt der Obmann des Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), Alfred Harl, und hält fest: „Redliches Unternehmertum soll nicht bestraft werden, schon gar nicht durch Massenmailings seitens Rechtsanwälte und der Amerikanisierung der Rechtspflege.“
Hintergrund des vom Fachverband UBIT unterstützten Musterprozesses: Zahlreiche Unternehmer und Unternehmerinnen traten jüngst an ihre Rechtsvertretung heran, da sie sich mit der Aufforderung zu Vergleichszahlungen eines Anwalts aus Niederösterreich konfrontiert sahen. Der Vorwurf: Die Unternehmer:innen hätten auf ihrer Homepage kostenlose Google-Schriften verwendet, die die IP-Adressen von Besuchern zum Google-Server weiterleiten. Eine Klientin des Anwalts sehe dadurch ihre Rechte verletzt und verlange nun Schadenersatz. Gefordert werden Vergleichszahlungen in der Höhe von je 190 Euro. Die Wirtschaftskammer schließt einen Musterprozess gegen diese Aufforderungen nicht aus. Der Fachverband UBIT unterstützt den Musterprozess der WKO zur Abwehr dieser Vorgehensweise.
Was bei Erhalt eines Schreibens zu tun ist, lesen Sie hier.