Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Freigrenze für Sonderzahlungen

Rückwirkende Erhöhung von 2.100 Euro auf 2.447 Euro

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Freigrenze für Sonderzahlungen rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2025 enden, von 2.100 Euro auf 2.447 Euro erhöht wird. Übersteigen die sonstigen Bezüge diese Freigrenze, soll (bei einem Jahressechstel bis 25.000 Euro) die Steuer maximal 30 % der 2.330 Euro (statt bisher 2.000 Euro) übersteigenden Bemessungsgrundlage betragen. Wurden die höheren Beträge für diese Lohnzahlungszeiträume noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer so bald wie möglich eine Aufrollung, jedoch spätestens bis 30. Juni 2024 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

>> Weitere Informationen (bka.gv.at)

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Datenschutz-Abkommen zwischen EU und USA ungültig!
    Weiterlesen
  • Illustration in Blautönen: Aufgeklappter Laptop mit Person
    Webinar Geldwäscheprävention – ein Praxisupdate für Unternehmensberater:innen I 13. November 2024
    Weiterlesen
  • Brillen tragende Person mit langen dunklen Haaren blickt in vor ihr liegendes Kalenderbuch und hält Kugelschreiber in einer Hand, im Hintergrund verschwommen Lokal mit weiteren Personen
    Änderungen bei Meldungen von wirtschaftlichen Eigentümern ab dem 1. Juli 2024
    Weiterlesen