Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

Freigrenze für Sonderzahlungen

Rückwirkende Erhöhung von 2.100 Euro auf 2.447 Euro

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Freigrenze für Sonderzahlungen rückwirkend für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2025 enden, von 2.100 Euro auf 2.447 Euro erhöht wird. Übersteigen die sonstigen Bezüge diese Freigrenze, soll (bei einem Jahressechstel bis 25.000 Euro) die Steuer maximal 30 % der 2.330 Euro (statt bisher 2.000 Euro) übersteigenden Bemessungsgrundlage betragen. Wurden die höheren Beträge für diese Lohnzahlungszeiträume noch nicht berücksichtigt, hat der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer so bald wie möglich eine Aufrollung, jedoch spätestens bis 30. Juni 2024 durchzuführen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten dazu vorliegen.

>> Weitere Informationen (bka.gv.at)

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