Nahaufnahme eines Ausschnitts einer Computertastatur. Darüber ist eine Karte von Europa gelegt, sowie goldene Sterne in einem Kreis und ein Sicherheitsschloss
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Cyber Resilience Act im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Mit dem Cyber Resilience Act tritt EU-weit ein einheitliches Regelwerk für Cybersicherheitsanforderungen von Produkten mit digitalen Elementen in Kraft. incite-Webinar am 17. Dezember 2024.

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26.11.2024

Der Cyber Resilience Act tritt am 11. Dezember 2024 in Kraft. Damit gilt EU-weit ein einheitliches Regelwerk für Cybersicherheitsanforderungen von Produkten mit digitalen Elementen. Ziel der EU-Verordnung  ist es, die Cyberresilienz von Produkten mit digitalen Elementen zu erhöhen und damit
Verbraucher und gewerbliche Nutzer besser zu schützen.

Der Hersteller verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler von Hard- und Software. Hersteller müssen insbesondere Sicherheitsanforderungen einhalten, die Produkte einer Konformitätsbewertung unterziehen und Anforderungen beim Umgang mit Schwachstellen einhalten. Der Cyber Resilience Act tritt schrittweise in Kraft. Produkte mit digitalen Elementen, die ab 11. Dezember 2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen vollumfänglich erfüllen und ein CE-Kennzeichen aufweisen.

Insbesondere Hersteller sollten sich bereits jetzt mit den Anforderungen vertraut machen und diese bei der Produktentwicklung berücksichtigen.

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