Informationsblatt: Höchstbeträge für Provisionssätze
Laut Immobilienmaklerverordnung müssen für Kunden die zulässigen Provisionshöchstbeträge ersichtlich sein.
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14.11.2024
Laut § 13 der Immobilienmaklerverordnung besteht die Verpflichtung in den für den Kundenverkehr bestimmten Geschäftsräumen die für die Vermittlung zulässigen Provisionshöchstbeträge ersichtlich zu machen. Der Fachverband hat dazu ein Informationsblatt zur Verfügung gestellt, welches nun überarbeitet wurde.
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