Update zur nachträglichen Antragstellung der Energiekostenpauschale
Ansuchen auf den nachträglichen Erhalt der Energiekostenpauschale sind im Zeitraum von 13. bis 27. Mai 2024 unter Verwendung des "Unternehmensserviceportals" (USP) einzubringen.
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13.05.2024
Gute Neuigkeiten zum Thema Energiekostenpauschale: Rückwirkend werden bei der Energiekostenpauschale auch unecht umsatzsteuerbefreite Unternehmen und Unternehmen, die einmalig die Kleinunternehmergrenze (35.000 Euro) überschritten haben, gefördert. Ansuchen auf den nachträglichen Erhalt der Energiekostenpauschale sind im Zeitraum von 13. bis 27. Mai 2024 unter Verwendung des "Unternehmensserviceportals" (USP) einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung Ihre ÖNACE-Nummer benötigen, diese finden Sie auf Statistik Austria.
Nähere Information zur Antragstellung sowie zur Förderhöhe: www.energiekostenpauschale.at