Miklin erfreut über Auslaufen der KIM-Verordnung
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Die Entscheidung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG), die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) nicht über den 30. Juni 2025 hinaus zu verlängern, ist ein richtungsweisender Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen. Diese Maßnahme markiert nicht nur das Ende einer Phase strenger Regulierung, sondern auch den Beginn neuer Chancen für unsere Branche und den Wohnimmobilienmarkt.
Warum ist das Auslaufen der KIM-V so bedeutsam?
Die KIM-V wurde in einer Zeit eingeführt, in der erhebliche Risiken im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung befürchtet wurden. Mittlerweile hat sich die Situation grundlegend geändert:
- Rückgang der Ausfallquoten: Der Anteil ausgefallener Wohnimmobilienkredite hat sich deutlich günstiger entwickelt, was auf eine stabilere Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer hinweist.
- Gestärkte Kapitalbasis der Banken: Die höhere Kapitalisierung des Bankensystems reduziert das Risiko schwerwiegender negativer Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität.
Diese positiven Entwicklungen zeigen, dass die strengen Vorgaben der KIM-V ihre Relevanz verloren haben und ein flexiblerer Umgang mit der Kreditvergabe gerechtfertigt ist.
Vorteile für Finanzdienstleister
Für uns als Fachverband der Finanzdienstleister eröffnet das Auslaufen der KIM-V neue Möglichkeiten:
- Erleichterte Kreditvergabe: Die Beschränkungen der KIM-V hatten Kreditvermittler und Banken in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt. Ab dem 1. Juli 2025 erwarten wir, dass Kreditinstitute ihre Vergabepolitik an die tatsächlichen Marktbedingungen anpassen können – ein Vorteil, von dem auch unsere Mitglieder profitieren.
- Stärkung der Nachfrage: Die Lockerung der Kreditvergabe könnte zu einer spürbaren Belebung des Wohnimmobilienmarktes führen. Dies ist nicht nur ein Gewinn für Kreditinstitute, sondern auch für Bauherren, Immobilienentwickler und private Haushalte, die ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen wollen.
Blick in die Zukunft
Gleichzeitig müssen wir wachsam bleiben. Das FMSG hat die OeNB und die FMA beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Vergabestandards zu prüfen. Hier wird es darauf ankommen, dass künftige Leitlinien und kapitalbasierte Maßnahmen den Markt nicht unnötig belasten, sondern als praxisgerechte Lösungen dienen.
Unser Fachverband wird diesen Prozess aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Finanzdienstleister angemessen berücksichtigt werden.