Registrierungspflicht für bestimmte Feuerungsanlagen

Mit der letzten Novellierung der Feuerungsanlagen-Verordnung wurde eine Registrierungspflicht im elektronischen Portal edm.gv.at für bestimmte Feuerungsanlagen eingeführt.

Lesedauer: 1 Minute

13.11.2023

Betroffen sind Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 1 MW und weniger als 50 MW sowie, im Fall der Aggregation, auch Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 50 MW. Die Registrierung muss in Bezug auf  bestehende Feuerungsanlagen bis 31. Dezember 2023 erfolgen. Die Daten müssen vom Inhaber der Feuerungsanlage im Register immer aktuell gehalten werden. Änderungen der Daten müssen unverzüglich über das Register gemeldet werden, eine allfällige Einstellung der Tätigkeit innerhalb eines Monats.

Unabhängig von der Registrierungspflicht müssen bestehende Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mehr als 5 MW der Feuerungsanlagen-Verordnung bis spätestens 01. Jänner 2025 entsprechen. Bestehende Feuerungsanlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von höchstens 5 MW müssen der Verordnung 2019 bis spätestens 01. Jänner 2030 entsprechen.

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