Nahaufnahme von einer Person, die eine Therme wartet und dabei Schutzkleidung trägt
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Förderung für gewerbliche Wärme- und Kälteversogung

Die neue Förderung ab 1. Juli 2024 zielt darauf ab, Anreize für Projekte im Bereich Fernwärme und Fernkälte zu schaffen.

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04.06.2024

Die "Umweltförderung im Inland" unterstützt unter anderem Maßnahmen zur Eindämmung des Heizenergieverbrauchs und zur Umstellung von fossil betriebener Raumheizung auf klimafreundliche Alternativen. Im gewerblichen Bereich werden die derzeit bestehenden Förderschienen (z. B. auch die Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger) ab 1. Juli 2024 auf ein neues modulares Fördersystem umgestellt.

Förderschwerpunkte mit Nah- und Fernwärmebezug für Gewerbe/Betreiber:innen

Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung zielt darauf ab, die Förderungslandschaft zu vereinfachen und gleichzeitig Anreize für Projekte im Bereich Fernwärme und Fernkälte zu schaffen.

Derzeit noch bzw. weiterhin bestehende Fördermöglichkeiten:

  • Wärmepumpen ab 100 kWth zur Wärmebereitstellung auch für Wärmenetze; die Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine, auch hier gibt es eine Pauschalförderung, deren Höhe abhängig von der Nennwärmeleistung sowie der Wärmequelle ist.
  • Optimierungsmaßnahmen in Heizwerken (primärseitig) und bei Verbrauchern (sekundärseitig) werden seit 12. September 2022 mit einem einheitlichen Förderungssatz von 25 Prozent gefördert.
  • Inflationspaket: Kostenerhöhung im Laufe eines Projektes kann bei Endabrechnung zum Beispiel bei Erhöhung des Einheitspreises berücksichtigt werden - hierzu bitte unbedingt bei der KPC (umwelt@kommunalkredit.at) nachfragen! Die Förderungsobergrenze wurde auf 6 Mio. EUR angehoben, der CO2-Deckel wurde von 60 auf 75 EUR pro eingesparter Tonne CO2 pro Jahr angehoben.
  • Fernwärmeanschlüssse ab 100 kW: Förderung erfolgt für Betriebe/Vereine über eine Pauschale in Abhängigkeit von der Anschlussleistung.