Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Nationalrat beschlossen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist der Einbau von Heizsystemen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden können, im Neubau verboten. Ein Eingriff in den Bestand erfolgt allerdings nicht.
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Am 15. Dezember 2023 wurde das Erneuerbare-Wärme-Gesetz unverändert zur Regierungsvorlage beschlossen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist der Einbau von Heizsystemen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden können, im Neubau verboten. Ein Eingriff in den Bestand erfolgt allerdings nicht.
Erhöhte Förderungen:
Anstatt mit Verboten wird nun mit Anreizen gearbeitet und im Rahmen der Umweltförderung im Inland der Umstieg auf ein Heizsystem welches mit erneuerbaren Energieträgern betrieben wird mit durchschnittlich 75 Prozent der Investitionskosten gefördert. Auch die Fördermittel für die thermische Sanierung wurden von bisher 14.000 auf nunmehr bis zu 42.000 Euro verdreifacht.
Die einschlägigen Förderungen wurden am 12. Dezember 2023 einstimmig beschlossen und gelten für alle Förderungen die ab 1. Jänner 2024 genehmigt werden.
Weitere Infos auf der Website der Kommunal Kredit Public Consulting: Sanierungsbonus NEU ab 2024