Entlastung im Rahmen der Abschaffung der Kalten Progression
Die Bundesregierung hat die Details zur heurigen Entlastung im Rahmen der Abschaffung der Kalten Progression vorgestellt.
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Erhöhung der Tarifstufen und Anpassung der Absetzbeträge
Das geplante Gesamtvolumen für die Steuerentlastung im Jahr 2024/25 beläuft sich auf 1,989 Milliarden Euro. Davon werden zwei Drittel (1,338 Milliarden Euro) zur automatischen Erhöhung der Tarifstufen des Einkommensteuertarifs um 3,33 Prozent eingesetzt.
Nun sollen die für die Anwendung der ersten fünf Tarifstufen maßgebenden Grenzbeträge zusätzlich um weitere 0,5 Prozent-Punkte angepasst werden, sodass in Summe
- die erste Tarifstufe auf 13.308 Euro,
- die zweite Tarifstufe auf 21.617 Euro,
- die dritte Tarifstufe auf 35.836 Euro,
- die vierte Tarifstufe auf 69.166 Euro und
- die fünfte Tarifstufe auf 103.072 Euro ansteigt.
Das verbleibende Drittel, 651 Millionen Euro, wird für folgende Maßnahmen verwendet: Es erfolgt eine vollständige Anpassung der Absetzbeträge an die Inflationsrate, einschließlich des Alleinverdienerabsetzbetrags, des Alleinerzieherabsetzbetrags, des Unterhaltsabsetzbetrags, des Verkehrsabsetzbetrags, des erhöhten Verkehrsabsetzbetrags für Pendlerinnen und Pendler, des Zuschlags zum Verkehrsabsetzbetrag sowie des Pensionistenabsetzbetrags.
Anhebung von Tages- und Nächtigungsgeldern sowie Kilometergeld
Zudem sollen die Tagesgelder auf 30 Euro und die Nächtigungsgelder auf 17 Euro angehoben werden. Das Kilometergeld wird einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer für PKW, Motorräder und Fahrräder erhöht. Aktuell beträgt das Kilometergeld 42 Cent für PKW, 24 Cent für Motorräder und 38 Cent für Fahrräder. Für mitfahrende Personen soll ein Betrag von 0,15 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden können. Zudem soll die derzeitige Obergrenze für das Kilometergeld für Fahrräder von 1.500 auf 3.000 Kilometer pro Jahr verdoppelt werden, während die Untergrenze für Fußgängerinnen und Fußgänger auf 1 Kilometer halbiert wird.
Anhebung und Attraktivierung des Kostenersatzes bei Öffi-Nutzung
Um die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu fördern, sollen die Beförderungszuschüsse für Dienstreisen erhöht und klar geregelt werden, wobei für die ersten 50 Kilometer 0,50 Euro, für die nächsten 250 Kilometer 0,20 Euro und für jeden weiteren Kilometer 0,10 Euro vorgesehen sind.
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen
Die Kleinunternehmergrenze in der Einkommen- und Umsatzsteuer wird von 35.000 Euro auf 55.000 Euro erhöht. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung unserer Kleinunternehmer und trägt zur Förderung des Unternehmergeistes bei.
Valorisierung der Freigrenze für sonstige Bezüge
Die Freigrenzen für sonstige Bezüge, derzeit 620 Euro, für das 13. und 14. Monatsgehalt, wird valorisiert. Ab 2025 soll eine automatische jährliche Anpassung sichergestellt werden.
Verbesserungen bei Dienstwohnungen
Eine weitere begrüßenswerte Maßnahme ist die Neuregelung im Bereich der Dienstwohnungen. Die steuerfreie Wohnfläche wird von 30 m² auf 35 m² angehoben, was den Bedürfnissen vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser gerecht wird. Zusätzlich soll statt der vollständigen Zurechnung von Gemeinschaftsräumen eine anteilige Verteilung pro Wohneinheit auf die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen.
Finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Besonders hervorzuheben ist die geplante finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Haushalte mit Kindern in Form eines Absetzbetrages für erwerbstätige Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener sowie Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher mit einem Jahreseinkommen von (derzeit) bis zu 24.500 Euro in Höhe von 60 Euro pro Kind und Monat. Diese Maßnahme trägt somit zur Bekämpfung der Kinderarmut und zur Förderung der Chancengleichheit bei.