Braungoldener Richterhammer neben Grasball mit Beschriftung Green Law umgeben von verschiedenen kreisrund eingefassten grünen Grafiken wie Wolke mit Aufschrift CO2 und Pfeilen nach unten, Solarpaneel mit Sonne, Münzen, Handschlag und Windrad
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Energie: Zentrale Gesetze weiterhin ausständig

Die schwarz-grüne Regierung hatte sich beim Start im Energie- und Klimaschutzbereich einiges vorgenommen. Gesetze, die die Energiewende auf Schiene bringen sollen.

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01.07.2024

Die aktuelle Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu. Die schwarz-grüne Regierung hatte sich beim Start im Energie- und Klimaschutzbereich einiges vorgenommen. Manche der geplanten Neuerungen sind inzwischen Realität, etwa CO2-Bepreisung und Klimabonus, andere Vorhaben, wie das Klimaschutzgesetz, dürften es wohl nicht mehr über die Ziellinie schaffen. Im Folgenden noch ausständige Gesetze und Regulierungen, die die Energiewende auf Schiene bringen sollen.

ELEKTRIZITÄTSWIRTSCHAFTGESETZ (ElWG)

Bis 2030 will Österreich seinen jährlichen Strombedarf rechnerisch zur Gänze aus erneuerbaren Energiequellen decken, die Klimaneutralität soll spätestens 2040 erreicht sein. Dafür muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern massiv ausgebaut werden. Ein zentraler Baustein auf diesem Weg ist das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG). Es soll die bereits überfällige europäische Strombinnenmarkt-Richtlinie umsetzen. Inhaltlich ist es die Basis für den notwendigen Infrastrukturausbau des Stromsystems.

Laut Klimaministerium (BMK) und ÖVP-Parlamentsklub ist die Begutachtung des ElWG abgeschlossen, der Entwurf für die finale Regierungsvorlage befinde sich derzeit in "regierungsinterner Abstimmung". Laut ÖVP beinhaltet der vom BMK überarbeitete Entwurf auch Regelungen, die über EU-Vorgaben hinausgehen. "Gold Plating ist nicht förderlich für eine rasche Umsetzung", heißt es dazu vom schwarzen Klub gegenüber der APA.

Zum Beschluss im Nationalrat ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, die Regierungsparteien ÖVP und Grüne müssen sich also noch die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ holen. Davor muss das Gesetz durch den Wirtschaftsausschuss, nächster Termin hierfür wäre der 26. Juni. Das letzte Nationalratsplenum von der Nationalratswahl findet am 18. und 19. September statt.

ERNEUERBAREN-AUSBAU-BESCHLEUNIGUNGSGESETZ (EABG)

Den schnelleren Ausbau der Stromerzeugung aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse soll das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ermöglichen, es soll Genehmigungsverfahren verkürzen und bestehende Hürden aus dem Weg räumen. Der Gesetzesentwurf befinde sich aktuell ebenfalls in "regierungsinterner Abstimmung", zusätzlich habe es Gespräche mit den Bundesländern gegeben, so das BMK. Auch hier kritisiert die ÖVP, dass Teile des Entwurfs nicht ausreichend abgestimmt worden seien. Für den Beschluss ist wieder eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

ERNEUERBARES-GAS-GESETZ (EGG)

Mit dem sogenannte Grüngasgesetz sollen Gasversorger verpflichtet werden, Erdgas schrittweise und nach festgelegten Quoten durch Biogas zu ersetzen. Dazu soll die inländische Biogasproduktion deutlich hochgefahren werden. Damit soll die Versorgungssicherheit gestärkt werden, indem die Abhängigkeit von russischem Erdgas verringert wird, und der Anteil von erneuerbarem Gas am Gesamtverbrauch erhöht wird. Bis 2030 sollen 9,75 Prozent bzw. mindesten 7,5 TWh der verkauften Gasmenge in Österreich aus erneuerbaren Quellen stammen. Das entsprechende Gesetz befindet sich laut BMK und ÖVP aktuell im parlamentarischen Verfahren, auch hier braucht es für einen Beschluss im Nationalrat zwei Drittel der Stimmen. Gespräche dazu gebe es mit der SPÖ. Laut ÖVP-Parlamentsklub könnte das Vorhaben im Wirtschaftsausschuss Ende Juni behandelt und im Juli-Plenum beschlossen werden.

CO2-SPEICHERUNG (CARBON MANAGEMENT STRATEGIE)

Die Speicherung von CO2, bei der klimaschädliches Kohlenstoffdioxid unter der Erde gelagert wird, um es aus der Atmosphäre fernzuhalten, ist in Österreich seit 2011 verboten. Grund für das Verbot sind Bedenken wegen Umweltschäden im Fall, dass das CO2 entweicht. Fachleute befürworten die CO2-Speicherung für energieintensive Industrien, die fossile Brennstoffe nur schwer durch Erneuerbare ersetzen können, warnen jedoch davor, sich bei der Reduktion der Emissionen allein auf die CO2-Speicherung zu verlassen. Der Schwerpunkt müsse auf der Vermeidung von Emissionen liegen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der auch für Bergbau zuständig ist, hat sich im Herbst 2023 für eine Aufhebung des CO2-Speicher-Verbotes ausgesprochen. Noch vor dem heurigen Sommer wollen Finanz- und Klimaministerium eine "Carbon Management Strategie" präsentieren, die "Reformschritte hin zu einem kosteneffektiven Carbon Management sowohl für schwer bzw. nicht vermeidbare Restemissionen in Österreich als auch für die Verwaltung von Treibhausgas-Senken" enthält, heißt es dazu vonseiten der ÖVP. Wichtig sei dabei, dass Maßnahmen zur Vermeidung von Emissionen und zur Effizienzsteigerung "absolute Priorität" hätten und dass Technologien zur Abscheidung von CO2 nur dort eingesetzt werden, wo es keine Alternative gibt, hieß es von beiden Regierungspartnern. Die fertige Strategie kann dann in eine Gesetzesnovelle zur Aufhebung des bestehenden Verbotes gegossen werden, bis zur Umsetzung wird es also wohl noch dauern.

NATIONALER ENERGIE- UND KLIMAPLAN (NEKP)

Eine weitere EU-rechtliche Verpflichtung, der Österreich bisher nicht nachkommt, ist die Vorlage eines Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP). Die NEKPs skizzieren, wie die Mitgliedstaaten ihre Energie- und Klimaziele für 2030 erreichen wollen. Ein erster Entwurf hätte bereits letzten Sommer an die EU-Kommission übermittelt werden sollen. Das BMK hatte den österreichischen Entwurf mit einigen Monaten Verspätung im Oktober nach Brüssel geschickt, das Europaministerium vom Karoline Edtstadler (ÖVP) zog das Papier kurz darauf zurück und erklärte, der Plan sei regierungsintern nicht abgestimmt worden. Umweltministerin Gewessler widersprach: Die anderen Ministerien seien beim NEKP eingebunden gewesen und ihre Vorschläge aufgegriffen worden. Österreich ist beim NEKP mittlerweile das einzige säumige Mitgliedsland. Im Dezember 2023 eröffnete die Brüssler Behörde ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, es drohen hohe Strafen.

Die Entwürfe mussten bereits vor einem Jahr eingereicht werden, damit die Kommission noch Verbesserungsvorschläge machen kann. Bis zum 30. Juni 2024 müssen alle Mitgliedstaaten ihre endgültigen Pläne nach Brüssel schicken. Klimaministerium und ÖVP-Parlamentsklub verwiesen auf APA-Anfrage auf die dazu laufenden regierungsinternen Gespräche. Die Frage, ob die Regierungsparteien mit einer Einigung bis Ende Juni rechnen, blieb unbeantwortet. "Ziel ist es, ein bestmögliches Resultat einvernehmlich zu erzielen", hieß es von der ÖVP. Aus Sicht des
Klimaministeriums kann Österreich seine "EU-rechtlichen Verpflichtungen" erfüllen, "wenn das Europaministerium seinen einseitigen Einwand zurückzieht".

KLIMASCHUTZGESETZ (KSG)

Mit dem Auslaufen des alten Klimaschutzgesetzes gibt es seit 31. Dezember 2020 keine gesetzlich vorgegebenen Treibhausgas-Reduktionsziele für Bund und Länder mehr. Das neue Klimaschutzgesetz soll dafür sorgen, dass die EU-Klimaziele bis 2030 eingehalten werden. Gelingt das nicht, könnten saftige Strafen fällig werden. Laut BMK laufen auch hierzu die regierungsinternen Gespräche, Vize-Kanzler Werner Kogler zeigte sich im Dezember 2023 noch zuversichtlich für eine Einigung, Klimaministerin Leonore Gewessler (beide Grüne) sagte Anfang April: "Wenn ich es alleine beschließen könnte, hätten wir schon eines". Dass die ÖVP doch noch zustimmt, ist eher unwahrscheinlich, ein Kompromiss käme wohl nur mit einem deutlich abgeschwächten Gesetz zustande. Konkret spießt es sich an den Sektorzielen, die verbindlich Emissionseinsparungen für jene Sektoren vorsehen, die nicht im EU-Emissionshandelssystem erfasst sind, etwa im Verkehr oder der Landwirtschaft.

BMK und ÖVP-Parlamentsklub betonten in diesem Zusammenhang vor allem jene Klimaschutzmaßnahmen, die die Regierung abseits des Klimaschutzgesetzes bereits umgesetzt habe, etwa die CO2-Bepreisung als Teil der Ökosozialen Steuerreform, das Klimaticket, das Erneuerbaren-Wärme-Paket oder das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Weiters wurde das Energieeffizienzgesetz umgesetzt, allerdings in deutlich abgespeckter Form weil sich die Regierung mit der SPÖ nicht auf die ursprünglich notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit einigen konnte.