
Webinar: Wettbewerbsvorteil durch Compliance – damit Handelsbetriebe mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft haben
Das Compliance Tool als neues Serviceangebot für KMU´s − Webinar vom 10.2.2025
Lesedauer: 9 Minuten
Die Bundessparte Handel hat gemeinsam mit LeitnerLeitner ein neues Servicetool für österreichische Handelsunternehmen entwickelt. Es soll den bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung und Dokumentation von verschiedensten nationalen und europäischen Gesetzen reduzieren.
Was man unter Compliance versteht, wie das Tool bei der Umsetzung unterstützen und warum damit ein Wettbewerbsvorteil verbunden sein kann, wurde in dem Webinar am 10.02.2025 erklärt.
Wissen Ihre Mitarbeiter, ob und in welcher Höhe sie Geschenke von Geschäftspartner:innen annehmen dürfen? Verlangt Ihr deutscher Vertragspartner eine Grundsatzerklärung zum deutschen Lieferkettengesetz von Ihnen?
Das "Compliance Tool" wurde entwickelt, um KMU´s im österreichischen Handel bei der Einhaltung der unzähligen rechtlichen Bestimmungen sowie bei der Positionierung des eigenen Unternehmens zu unterstützen.
Inhalte und Speaker
In diesem Webinar wollen wir Ihnen eine praktische Anleitung zur Nutzung des Compliance Tools geben und insbesondere auf folgende Fragestellungen eingehen:
- Was versteht man unter Compliance und welche Rechtsgebiete fallen darunter?
- Zählen auch interne Richtlinien dazu?
- Warum ist es notwendig, die Einhaltung von Gesetzen auch zu dokumentieren?
- Wie kann mir das Compliance Tool bei der Umsetzung und Dokumentation von Compliance-Maßnahmen helfen?
Speaker:
- Sonja Marchhart, stv. Geschäftsführerin der Bundessparte Handel
- Gerald Hochwallner, Referent für rechtspolitische Themen in der Bundessparte Handel
- Michael Zeppelzauer, Director, LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Beantwortung der Fragen aus dem Webinar
Die Aufzeichnung des Webinars sowie die gezeigte Powerpoint-Präsentation sind auf dieser Seite abrufbar.
Die Musterdokumente des Compliance Tools umfassen das umfangreiche Thema „EUDR“ bzw. „Entwaldungsverordnung“ nicht. Nähere Informationen sowie Serviceangebote finden Sie unter Nachhaltigkeit im Handel - Österreich - WKO.
Änderungen werden auf der Website Compliance Tool für den österreichischen Handel - WKO sowie mit gesondertem Newsletter bekannt gemacht. Für den Newsletter können Sie sich hier anmelden: ++ Was den Handel bewegt ++ - WKO
Die Musterdokumente sind so ausgelegt, dass sie von allen österreichischen Handelsunternehmen – nach entsprechender Vervollständigung – verwendet werden können. Die Leitfäden und Dokumente sollen Hilfestellung bei der Umsetzung von Compliance im eigenen Unternehmen bieten. Ein „Muss“ zum Ausfüllen der Dokumente des Compliance Tools besteht nicht.
Die Dokumente sind in deutscher Sprache abrufbar. Die im Compliance Tool enthaltenen Leitfäden und Musterdokumente können beliebig verwendet werden. Inhaltliche Veränderungen können aber dazu führen, dass der derzeitigen Rechtslage in Österreich nicht mehr entsprochen wird. Die Musterdokumente bilden die gesetzlichen Anforderungen in Österreich ab. Ob die Verwendung dieser Unterlagen in anderen Ländern den dortigen Rechtsvorschriften entspricht, muss individuell geprüft werden.
Welches Paket für ein konkretes Unternehmen am besten geeignet ist, muss zu Beginn anhand der Einführungsdokumente (Bearbeitung Fragebogen, Überlegung wo wollen Sie hin, was haben Sie schon und was müssen Sie noch umsetzen?) festgestellt werden. Das Basis-Paket beinhaltet – wie der Name schon sagt – Basisdokumente und dient daher kleinen Unternehmen zur Dokumentation von Basis-Compliance. Ausführlicher sind die Dokumente im Klassik- und Premium-Paket. Im Premium-Paket finden sich zusätzlich zu den Dokumenten des Klassik-Pakets auch noch weitere, darüberhinausgehende Mustervorlagen.
Ob das Basis-Paket ausreichend ist, um allen gesetzlichen und betriebsinternen Anforderungen zu entsprechen, muss jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden. Welches der Pakete für ein Unternehmen „ausreichend“ ist, hängt ua von der Branche, der konkreten Geschäftstätigkeit und einigen anderen Faktoren (Umsatz, Mitarbeiteranzahl, internationale Ausrichtung, Unternehmensorganisation, uvm.) ab.
Die schriftliche Dokumentation von Compliance-Maßnahmen kann zur Vorlage bei Gerichten und Behörden, aber auch gegenüber Geschäftspartner:innen (bspw. Kund:innen, Lieferant:innen, Banken, Versicherungen, Vermieter:innen, etc.) verwendet werden.
Selbstverständlich können alle Dokumente des Compliance Tools nach entsprechender Vervollständigung durch die Unternehmer:innen auf deren Website, etc. veröffentlicht werden.
Welches Paket für ein konkretes Unternehmen am besten geeignet ist, muss zu Beginn anhand der Einführungsdokumente festgestellt werden. Das Basis-Paket beinhaltet – wie der Name schon sagt – Basisdokumente und dient daher kleinen Unternehmen zur Dokumentation von Basis-Compliance. Ausführlicher sind die Dokumente im Klassik- und Premium-Paket. Im Premium-Paket finden sich zusätzlich zu den Dokumenten des Klassik-Pakets auch noch weitere, darüberhinausgehende Mustervorlagen.
Bei einem „Upgrade“ vom Klassik-Paket auf das Premium-Paket müssen daher nur jene Dokumente neu hinzugefügt werden, welche nicht im Klassik-Paket enthalten und bereits vervollständigt worden sind.
Die EU-Lieferkettenrichtlinie soll soziale und ökologische Standards entlang globaler Aktivitätsketten verbessern. Die einzuhaltenden Sorgfaltspflichten gelten auch für österreichische Handelsunternehmen, deren Lieferant:innen oder B2B – Kund:innen ihren Sitz in der Schweiz oder in Liechtenstein, also in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten, haben.
Im Compliance Tool sind eigene Präsentationen und Schulungsunterlagen für Mitarbeiter: innen enthalten. Zusätzlich enthält das Tool Musterdokumente, mit denen Schulungen und Unterweisungen dokumentiert werden können. Das Compliance Tool ist eine Sammlung von Leitfäden und Musterdokumenten und soll bei der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen im Unternehmen unterstützen. Daher ist es nicht möglich, die Zuordnung und Umsetzung von Mitarbeiterschulungen zu überwachen, wie es beispielsweise mit einer speziellen Software möglich ist.
Die Musterdokumente des Compliance Tools umfassen das umfangreiche Thema „NIS2“ bzw. „Cyber-Security-Richtlinie“ nicht. Nähere Informationen sowie Serviceangebote finden Sie unter Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 - WKO.
Selbstverständlich. Die im Compliance Tool enthaltenen Musterdokumente und Leitfäden bieten eine Möglichkeit, wie Compliance in einem Unternehmen umgesetzt werden kann. Dementsprechend können auch eigene Dokumente oder auch nur jene Musterdokumente aus dem Compliance Tool verwendet werden, für die unternehmensintern noch keine eigenen Dokumente vorhanden sind. Auch können die Musterdokumente aus den jeweiligen Paketen um die eigenen Dokumente ergänzt werden. Unser Ziel ist es, den österreichischen Handelsunternehmen einen Rahmen für die Umsetzung von Compliance zu bieten.
Das Compliance Handbuch (Basis-Paket, Dokument Nr. 4) kann als zentrales Dokument des Basis-Paketes verstanden werden.
: Die Musterdokumente des Compliance Tools müssen nicht ausgefüllt werden. Wir empfehlen, die Umsetzung von Compliance im Unternehmen entsprechend zu dokumentieren. Die von der Bundessparte Handel zur Verfügung gestellten Musterdokumente sollen dabei unterstützen. Ob eine gesetzliche Pflicht zur Dokumentation besteht, muss für jedes einzelne Unternehmen gesondert geprüft werden.
Die im Compliance Tool enthaltenen Leitfäden und Musterdokumente können beliebig verwendet werden. Inhaltliche Veränderungen können aber dazu führen, dass der derzeitigen Rechtslage in Österreich nicht mehr entsprochen wird. Die Musterdokumente bilden die gesetzlichen Anforderungen in Österreich ab. Ob die Verwendung dieser Unterlagen in anderen Ländern den dortigen Rechtsvorschriften entspricht, muss individuell geprüft werden.
Der Verkauf von Alkohol oder Tabak an Personen, welche das gesetzliche Mindestalter nicht erreicht haben, kann bspw. verwaltungs(straf)rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Oder im Bereich des Zivilrechts ist an verschuldensabhängige Schadenersatzansprüche durch Kund:innen (Achtung: nicht die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung) zu denken.
Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) oder das Lebensmittelgesetz sind zwei von vielen Rechtsmaterien, welche von österreichischen Handelsunternehmen zu beachten sind. Die Einhaltung dieser Gesetze fällt daher unter den Begriff „Compliance“.